Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsabgeltung - Anrechnung von bereits genommenen Urlaub laut Beamtenrecht
Koschte:
Ja ich weiß, aber ich hab ja auch Selbstbeteiligung und vielleicht haben die im Finanzamt ja recht. Ich wollte noch die Passage, die wichtig ist posten, aber du hast ja sehr schnell geantwortet.🤓
Ich mach mich ja zum Klops, wenn das eindeutig ist und ich bei meiner Forderung bleibe. Wenn sie bei der Zwölftellung des Mindesturlaubs nicht einlenken, muss ich sowieso vor Gericht, aber da habe ich noch Hoffnung, dass sie das einsehen. Ich hab mein halbes Leben in der Rechtsbehelfstelle im Finanzamt verbracht. Recherchieren ist meine Aufgabe.
Koschte:
Es wird eingelenkt bezüglich der Kürzung des Mindesturlaubs. Aber auf die acht Jahre als Vorjahr soll ich verzichten. Ich zitiere mal aus dem Schreiben, falls mal einer in die gleiche Lage kommt kann er sich vielleicht belesen. Ich überlege wirklich ob ich jetzt noch auf die acht Tage verzichten
In 2024 hatten Sie 8 Tage Urlaub in Anspruch genommen. (Zur Tilgungsreihenfolge LAG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009, 17 SA 6219/09 und darauf hinweisende Urteile des BAG: vom 7.8.2012, 9 AZR 760/10, Rn 12, vom 17.11.2015, 9 AZR 2015, Rn 18. Nach meiner Auffassung ist es hier nicht entscheidend, aus welchem Urlaubsjahr diese Urlaubstage stammen.)
Koschte:
Acht Tage aus dem Vorjahr. In meiner ganzen Aufregung kann ich nicht mal mehr richtig schreiben
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