Autor Thema: [BW] Amtsärztliche Untersuchung bei Verbeamtung auf Probe/Lebzeit  (Read 2669 times)

Marcus123

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Hallo zusammen,

ich hoffe diese Frage wurde nicht bereits gestellt, bei einer ersten Recherche konnte ich jedoch nichts zu meinem speziellen Fall finden.

Ich habe das Studium zum gehobenen Dienst bereits vor einigen Jahren erfolgreich absolviert.
Vor dem Studium war ich einmalig bei einer gesundheitlichen Untersuchung für die Verbeamtung auf Widerruf.

Als ich meine erste Stelle antrat war ich mich recht sicher, dass ich nochmals zum Arzt muss, um auf Probe verbeamtet zu werden. Dies verneinte mein Dienstherr allerdings. Ich fand das komisch, weil meine Kommilitonen eigentlich alle zu noch einer Untersuchung mussten, habe das aber so hingenommen.
Nun bin ich seit kurzem auf Lebzeiten verbeamtet und dachte mir spätestens jetzt muss ich nochmals zum Arzt. Also habe ich nachgefragt und angeboten, nochmals zur Untersuchung zu gehen. Doch auch diesmal verneinte mein Dienstherr und übergab mir letztendlich die Urkunde.

Ist das so alles rechtens?
Ich habe nun Angst, dass dies in vielen Jahren einem neuen Dienstherrn auffallen könnte und dieser mich dann evtl. zur amtsärztlichen Untersuchung schickt, um diese nachzuholen. Nun weiß ja niemand wie es in einigen Jahren mit der Gesundheit aussieht (bin jetzt gerade top fit). Könnte mir daraus noch ein Nachteil entstehen? Oder bin ich nun "fein raus" weil mein Dienstherr die Untersuchung einfach nicht verlangt hat?

Prinzipiell wäre ich auch jetzt noch völlig offen dafür nochmals freiwillig zum Amtsarzt zu gehen.
Allerdings würde ich mir dies sparen, wenn es ohnehin nicht nötig ist.

Wie ist die rechtliche Lage?


Viele Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus!
 

Magda

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Ich hatte auch nur eine amtsärztliche Untersuchung vor der Verbeamtung auf Probe. Für die Verbeamtung auf Lebenszeit wurde ich nicht nochmal zum Amtsarzt geschickt.

Ich hab mir auch ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht, dass das irgendwann mal von Nachteil wäre. Warum auch?

Wo leitest du denn von ab, dass du unbedingt nochmals zum Amtsarzt müsstest? Ich kenne das nur von Fällen, die in Bezug auf Fehltage negativ auffielen.

Taigawolf

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Im Prinzip ist es ganz einfach: Du hast die Urkunde zur Ernennung zum Beamten auf LEBENSZEIT in der Hand, auch mit all den damit einhergehenden Rechten. Man kann im Nachhinein nicht einfach sagen, dass das ein Fehler war. Über sowas muss sich ein Dienstherr vor der Ernennung Gedanken machen. Danach ist der Drops gelutscht.

Vergleiche auch § 12 Beamtenstatusgesetz. Da stehen die -und zwar abschließenden- Gründe für die Rücknahme einer Ernennung drin. Ich sehe in diesem Fall keinen Tatbestand als erfüllt an.

Du musst dir keine Sorgen machen.

Schau doch für dein Gewissen auf den damaligen Arztbericht, da konnte mein damaliger Arzt z.B. auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit durchstreichen, um damit nur für einen Status sein Zeugnis abzugeben. Bei mir wurde aber nichts durchgestrichen und somit galt das Zeugnis auch für die Verbeamtung auf Lebenszeit.

BennoBerghammer

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Eben.

Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wird nicht dadurch nichtig oder rücknehmbar, dass der Dienstherr eine (ggf.) zu vernanlassende amtsärztliche Begutachtung nicht veranlasst hat (abschließende Aufzählungen in §§ 11, 12 BeamtStG). Das würde eindeutig zu Lasten des Dienstherrn gehen.

Unabhängig davon: wenn der Amtsarzt im Gutachten (zur beabsichtigten Verbeamtung auf Probe/ Auf Widerruf) keine Nachuntersuchung empfohlen hat, und in der Zwischenzeit keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung (z.B. in der Probezeitbeurteilung) aufkamen, gibt es keine Veranlassung für eine nochmalige Begutachtung.

bettelmusikant

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Hessen hier: Ich war dreimal zur Untersuchung (Widerruf, Probe, Lebenszeit), ohne, dass eine Wiedervorstellung seitens der begutachtenden Stelle empfohlen wurde, aber ich weiß, dass es auch andere Fälle gibt, bei denen es nur eine Untersuchung (auf Widerruf) gegebenen hat.
Ich schließe mich den Vorrednern an: Nicht dein Problem. Du wurdest wirksamen in das BaL berufen, die Voraussetzungen wurden durch den Dienstherrn geprüft, sollte also alles passen!

Mantikor

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Ich habe damals in 2012 das Studium in der Finanzverwaltung im gD in BW begonnen. Da musste ich einmal zum Amtsarzt (bei Studiumsbeginn/Widerruf). Am Ende des Studiums erhielten einzelne aus unserem Studiengang einen Zettel und mussten am Ende erneut hin. Es kam darauf an, was der Amtsarzt damals auf seinem Zettel angekreuzt hat. Entweder, dass man nochmal muss oder das er jetzt schon der Meinung ist, dass es passt. Den Zettel hat er einem aber nicht in die Hand gegeben sondern vorort ausgefüllt und an den Dienstherrn geschickt.

Wahrscheinlich bist du ein Fall wie ich, der nur einmal hin musste. Nach der Lebenszeit kommt auf jeden Fall nichts mehr.

Casa

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Ich sehe in den unterlassenen weiteren Untersuchungen keine Probleme.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

VaPi

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Bei uns mussten nur jene ein 2. mal zur Untersuchung, welche  zum Zeitpunkt der Anwärteruntersuchung unter 28 waren.