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[SN] Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
Fischiio:
Hallo liebe Beamtenfreunde,
ich habe vor kurzem meine Probezeit (2 Jahre) beendet und werde nächstes Jahr regelbeurteilt. Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich nächstes Jahr schon von der A9 in die A10 befördert werden könnte? Ich bin aktuell in der LG 2.1 und seit 2 Jahren in Sachsen aktiv im Dienst.
Casa:
Praktischerweise hat das Sächsische Landesbeamtengesetz eine Norm, die mit Beförderung überschrieben ist. Dort findest du die Antwort.
Organisator:
--- Zitat von: Casa am 04.12.2024 08:08 ---Praktischerweise hat das Sächsische Landesbeamtengesetz eine Norm, die mit Beförderung überschrieben ist. Dort findest du die Antwort.
--- End quote ---
Na Mensch, wie soll ein Beamter gD denn sowas wissen?😯 Lernt man schließlich nicht in der Ausbildung oder so...
bettelmusikant:
§ 27
[...]
(4) Eine Beförderung ist nicht zulässig
2.vor Ablauf eines Jahres seit dem Ende der Probezeit
Also ja, Beförderung möglich, sofern das eine Jahr abgelaufen ist :)
Admin:
ist das so schwer, das Länder-Kürzel [SN] im Betreff voranzustellen? - ich habe es ergänzt. *seufz*
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