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[SN] Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)
Fischiio:
Wow, hier habe ich es ja mit juristischen Genies zu tun. Auf die Idee mit dem SächsBG bin ich tatsächlich schon gekommen. Jedoch regelt der Freistaat Sachsen seine Beförderungen und insbesondere die dafür erforderlichen Mindestdienstzeiten mit Rechtsverordnungen.
Ich dachte in einem Fachforum wäre mehr drin als zu schwätzen und auf Gesetze zu verweisen. Wow.
Fragmon:
--- Zitat von: Fischiio am 23.12.2024 14:48 ---Wow, hier habe ich es ja mit juristischen Genies zu tun. Auf die Idee mit dem SächsBG bin ich tatsächlich schon gekommen. Jedoch regelt der Freistaat Sachsen seine Beförderungen und insbesondere die dafür erforderlichen Mindestdienstzeiten mit Rechtsverordnungen.
Ich dachte in einem Fachforum wäre mehr drin als zu schwätzen und auf Gesetze zu verweisen. Wow.
--- End quote ---
Es wurde alles gesagt:
--- Zitat ---§ 27
[...]
(4) Eine Beförderung ist nicht zulässig
2.vor Ablauf eines Jahres seit dem Ende der Probezeit
--- End quote ---
Eine Beförderungsverordnung gibt es in Sachsen nicht. Nur eine Laufbahnverordnung, die nicht von diesem Grundsatz abweicht. Einzig deine Dienststelle kann abweichende Regelung vereinbaren. Aber da wir deinen Dienstherr nicht wissen, können wir dazu auch nichts sagen.
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