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[Allg] Wechsel der PKV - Nachteile

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chrisy:
Hallo zusammen,
ich verfolge seit geraumer Zeit das Forum und auch die Beiträge zur PKV. Ich bin derzeit bei der debeka mit einem Bisextarif von 2011. Auch ich war dieses Jahr mit einer Erhöhung von rund 18% konfrontiert.  Ich habe die internen Möglichkeiten verglichen, in meinem Fall lohnt sich der Wechsel innerhalb der debeka in einen Unisextarif nicht.

Normalerweise wechsle ich Versicherungen recht häufig auf Grundlage von Empfehlungen aus Fachzeitschriften und glaube, hier in meinem Leben bisher einige Einsparungen erwirkt zu haben. Bei der PKV habe ich dies jedoch nie wirklich in Erwägung gezogen. Im Hinterkopf habe ich, dass der Vertragsabschluss bei der PKV einer nicht aufhebbaren Ehe gleicht, da Altersrückstellungen bei einem Wechsel verloren gehen würden und man mit "fortgeschrittenem Alter" (hier: 45 mit 30% PKV, 70% Beihilfe) das Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung mit bedenken müsse.

Mich würde interessieren, ob ich mit diesen Ansichten richtig liege oder auch im Bereich PKV ein Wechsel regelmäßig geprüft und in Erwägung gezogen werden sollte.

Über Meinungen dazu danke ich im Voraus.

yaykap:
Hey,
Also man kann das natürlich nicht pauschal sagen, aber mal seine pkv zu überprüfen ist sinnvoll. Leider verkauft dir ein makler immer eine neue versicherung, die besser sein kann, aber nicht muss, denn nur so verdient er Geld. Er wäre doof, wenn er sagt du hast schon die beste. Das ist das 1. Problem. Sofern du keinen portabilitätsbaustein hast verlierst du den größten Teil deiner Altersruckstellung. Mit portabilitat kannst du die einfach ubertragen.

Organisator:

--- Zitat von: chrisy am 03.12.2024 19:22 ---Hallo zusammen,
ich verfolge seit geraumer Zeit das Forum und auch die Beiträge zur PKV. Ich bin derzeit bei der debeka mit einem Bisextarif von 2011. Auch ich war dieses Jahr mit einer Erhöhung von rund 18% konfrontiert.  Ich habe die internen Möglichkeiten verglichen, in meinem Fall lohnt sich der Wechsel innerhalb der debeka in einen Unisextarif nicht.

Normalerweise wechsle ich Versicherungen recht häufig auf Grundlage von Empfehlungen aus Fachzeitschriften und glaube, hier in meinem Leben bisher einige Einsparungen erwirkt zu haben. Bei der PKV habe ich dies jedoch nie wirklich in Erwägung gezogen. Im Hinterkopf habe ich, dass der Vertragsabschluss bei der PKV einer nicht aufhebbaren Ehe gleicht, da Altersrückstellungen bei einem Wechsel verloren gehen würden und man mit "fortgeschrittenem Alter" (hier: 45 mit 30% PKV, 70% Beihilfe) das Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung mit bedenken müsse.

Mich würde interessieren, ob ich mit diesen Ansichten richtig liege oder auch im Bereich PKV ein Wechsel regelmäßig geprüft und in Erwägung gezogen werden sollte.

Über Meinungen dazu danke ich im Voraus.

--- End quote ---

Beide Punkte sind zutreffend. Bevor du allerdings berechnest, welcher Betrag an Altersrückstellungen verloren geht (was bei 13 Jahren Versicherungsdauer und 150 Beiträgen schon einiges ausmachen dürfte) würde ich prüfen, ob und zu welchen Preisen überhaupt eine andere PKV bereit ist, dich zu versichern.

Saxum:
Wie hoch die Altersrückstellungen wären ist anhand des übermittelten "Übertragungswertes" zu erkennen, dieses Schreiben erhält man verpflichtend jährlich von der Krankenversicherung. Das ist jedoch nicht zu verwechseln mit den "tatsächlichen Altersrückstellungen", übertragen zur anderen Krankenversicherung werden nur die Altersrückstellungen die in der Höhe nach dem Basistarif entsprechen welcher der Übertragungswert abbildet - darüber hinausgehende Altersrückstellungen fallen dann dem Versicherer bzw. dem Kollektiv zu.

Bei einem Wechsel zu einem komplett anderen Krankenversicherer fiele tatsächlich eine komplette neue Gesundheitsprüfung an und ein höheres Einstiegalter, welcher dann durch den Übertragungswert in Höhe des Basistarifs entsprechend gemindert werden kann.

Nur bei einem "internen Tarifwechsel" beim verbleib beim bisherigen Versicherer fielen nur für etwaige "Mehrleistungen" gegenüber dem bisherigen Tarif dann die Gesundheitsprüfung an - bisherige Leistungen unterfallen nicht dieser Gesundheitsprüfung.

frankundfrei:
was MIR inbesondere an der PKV aufstösst, ist eben der Zwang ab 55 Jahren, an den Du, Chrisy, jetzt ggf nicht denkst. Du scheinst beamtet zu sein ("Beihilfe")
Willst du 100 % sicher bis zum Ruhestand im öD bleiben? Ich mit 55 aktuell wäre mir da nicht mehr so sicher.
Sowas solltest Du ggf früher (asap) grds. entscheiden, um den Wegfall der Vorteile einer Beamtenpension nicht zu gross werden zu lassen.

Willst Du zB mit 58 aufhören zu arbeiten (weil du es dir leisten kannst oder ne weiche Birne hast und nochmal was anderes tun willst), geht das so einfach als Beamter ja nicht und aus der KV kommst du dann auch nicht mehr raus, zahlst also den vollen Beitrag. Du musst schon nach Luxemburg oder so ziehen, um aus der PKV rauszukommen. Denn die PKV zahlst du dann alleine, selbst wenn dein Dienstherr dich bis zur Pensionierung ohne Bezüge und ohne Beihilfe freistellt.

Mit einer PKV kannst du langfristig eben schon Geld sparen, vor allem wenn du EhepartnerIN und Kinder hast.

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