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Stufenlaufzeit nach Änderungsvertrag und Höhergruppierung

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herb:
Hallo zusammen,

ich habe zum 01.07.24 einen Änderungsvertrag erhalten. Vor diesem Änderungsvertrag war ich seit dem 01.11.2021 in EG 2 (SuE). Seit dem 01.07. bin ich in Stufe 11b. Ich war nun davon ausgegangen (und so war bei Unterschrift auch die Auskunft vom Personalamt), dass ich zum 01.11.2024 in Stufe 3 aufsteige. Das Personalamt hat mir nun mitgeteilt, dass ich aufgrund von § 17 Abs. 4 S. 2 TVöD die bisherige Stufenlaufzeit nich angerechnet bekomme.
Meine konkrete Frage ist jetzt ob folgender Absatz im Änderungsvertrag bedeuten kann, dass meine Stufenlaufzeit angerechnet wird: „Die sonstigen Bedingungen und Auflagen des zurzeit geltenden Arbeitsvertrages bleiben bestehen.“

Über Antworten bin ich sehr dankbar!

McOldie:
Hier greift die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD (Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung).
Die von dir zitierte Formulierung im Arbeitsvertrag reicht m.E. nicht aus, um diese Tarifvorschrift auszuhebeln.

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