Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verwandte in der Verwaltung
			FearOfTheDuck:
			
			Partnerschaften sind nochmal was anderes. Du wirst ja nicht deine Schwester geheiratet haben. ;)
Ehen, Partner- und Liebschaften im Berufsumfeld haben meist ihre besonderen Eigenleben. Ein Amtsleiter bei uns hat seine Liebe auch im Amt gefunden, als problematisch im Organisationssinne wird es dabei nicht betrachtet. 
Große Hinderungsgründe sehe ich bei Geschwistern nicht, wenn kein Gesetz entgegensteht. In Unternehmen außerhalb des ÖD kommt das auch öfter mal vor (ohne dass darin große Probleme gesehen werden).
		
			KlammeKassen:
			
			Falls es um Niedersachsen geht, § 126 NKomVG
		
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