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Direktionsrecht nach internem Wechsel
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Troja:
Hallo Zusammen,
ich habe gerade folgende Situation: In meiner aktuellen Abteilung (Personalabteilung) gibt es momentan einen großen Kapazitätsbedarf in einem Aufgabengebiet, dass nur wenige Kolleginnen ausüben können. Nun werde ich intern in eine andere Abteilung wechseln und neue Aufgaben (Projektkoordination) in der selben Wertigkeit übernehmen. Aufgrund des Personalmangels und einer langwierigen Einarbeitungszeit bin ich nun unsicher, ob mein Arbeitgeber rechtlich von mir verlangen kann, dass ich die Aufgaben in meiner aktuellen Abteilung weiterhin ausführen muss. Kann mir dies durch das Direktionsrechts angeordnet werden, oder ist durch meinen Wechsel in eine andere Abteilung und komplett anderes Aufgabengebiet in einem spezifischen Projekt dies ausgeschlossen?
Danke schonmal für jede Rückmeldung :)
MoinMoin:
Der AG sagt dir was du zu tun hast und du hast es zu tun. Solange damit keine Änderung des Arbeitsvertrages verbunden ist.
Wenn als in deinem AV steht: Ist Tätig in der Abteilung Projektkoordination, dann darf er dir mE nicht Aufgaben der Personalabteilung aufdrücken.
Da das aber nicht in deinem AV von dir fixiert wurde, kann er dich da wie dort nach belieben einsetzen.
troubleshooting:
Du solltest drauf bestehen, eine "Versetzung" oder einen Änderungsvertrag zu bekommen, wo deine neue Tätigkeit definiert ist.
Troja:
Hallo nochmal,
ich habe tatsächlich einen Änderungsvertrag bekommen in dem meine neue Stellenbezeichnung "Projektkoordinator" sowie der Projektname und die neue Abteilung genannt sind. In meiner aktuellen Abteilung bin ich zwar in keinem Projektangestellt, aber auch in meinem alten Vertrag ist die Abteilung und meine Stellenbezeichnung im Arbeitsvertrag genannt. Es sind jedoch in beiden Verträgen keine genauen Aufgaben definiert.
Bin ich durch diese vertragliche Festhaltung des Einsetzungsorts und -projektes, dann auf der sicheren Seite?
Danke wieder für eure Antworten
troubleshooting:
Schau mal, hier ist es recht gut erklärt:
https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/weisungsrecht-des-arbeitgebers/
Schau nach, ob in deinem Arbeitsvertrag eine "Versetzungsklausel" drin ist, wie eben beschrieben z.B. „Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine anderweitige, den Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen“.
Ansonsten gilt immer noch das Prinzip der Zumutbarkeit. Hast du z.B. den Job gewechselt, weil dich der alte über Gebühr persönlich belastet hat, kannst du das durchaus einwenden, schließlich hat der AG eine Fürsorgepflicht.
Wichtig ist aber auch, dass du dies dann direkt einwendest.
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