Wann müssen spätestens Zuschläge ausgezahlt werden?

Begonnen von DrZombeck, 05.12.2024 15:52

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DrZombeck

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Zuschläge aus dem TV-L wie Sonntags-, Feirtags-, Nachtzuschalg etc.

Mir wurden zuletzt im August Zuschläge vom Juni und davor ausgezahlt. Leider habe ich von da an keine mehr bekommen, weswegen ja nun noch die von Juli, August, Selptember, Oktober und nun auch November offen sind. Ist das alles so richtig?

Vielen dank für die hilfe im voraus. :)

DrZombeck

Zitat von: DrZombeck am 05.12.2024 15:52

Mir wurden zuletzt im August Zuschläge vom Juni und davor ausgezahlt. Leider habe ich von da an keine mehr bekommen, weswegen ja nun noch die von Juli, August, Selptember, Oktober und nun auch November offen sind. Ist das alles so richtig?


Kleiner nachtrag. Es wurden doch schon im September Zuschläge für Juli bezahlt.

McOldie

Für die unständigen Entgeltbestandteile legt § 24 Abs. 1 Satz 4 TV-L eine eigene Fälligkeit fest; sie sind erst am Zahltag des zweiten auf ihre Entstehung folgenden Kalendermonats fällig.