Im Entwurf des Brandenburger KoaV steht übrigens, dass Beamte in die Rentenversicherung einzahlen sollen - insofern seid ihr doch in Sachsen immer noch ganz gut dran 
Interessant, ich habe es jetzt auch nachgelesen und verstehe es eher als programmatischen - populistischen

- Ansatz, der für die Koalition wünschenswert wäre, und für den man sich bundespolitisch auch ggfs. einsetzen wird, aber nicht als konkret geplante Umsetzungsmaßnahme:
Die Koalition sieht in der gesetzlichen Rente einen zentralen Baustein der sozialen
Gerechtigkeit in Deutschland. Daher setzt sie sich im Bundesrat dafür ein, dass
zukünftig gesetzliche Renten mit einer Höhe von unter 2000 Euro im Monat steuerfrei
sind. Zudem sollten alle Erwerbstätigen (auch Abgeordnete und Beamte) in die
Rentenversicherung einzahlen. (S.42, Rn 1515-1519).
Und das ist sicher auch genau deshalb so schwammig und dösig formuliert, weil man genau weiß, dass eine Umsetzung unbezahlbar wäre in den nächsten Jahren.
Man müsste nämlich einerseits weiterhin alle Pensionen der aktuellen Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen und derjenigen, die bereits Ansprüche erworben haben, tragen und parallel dazu die Besoldungen um die entsprechenden Zahlungen an die Rentenversicherung erhöhen, sodass sich das Nettogehalt nicht verringert und das Versorgungsniveau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Mindestversorgung etwa als Ausfluss des Alimentationsprinzips) auch zukünftig gesichtert ist. Bei aktueller Kassenlage meines Erachtens ein Ding der Unmöglichkeit für jeden öffentlichen Haushalt, weswegen an dieser Stelle auch kein entsprechender Systemwechsel rein haushaltstechnisch erfolgen kann - der kostet nämliche viele, viele Jahre viel, viel mehr Geld als die Beibehaltung des Status Quo.
Denke man wird da auch in Brandenburg eher den sächsischen Weg gehen und Rückstellungen reduzieren oder plündern oder im Extremfall das Versorgungsniveau unter 70 Prozent drücken, wohl wissend, dass die die Gerichte sehr viel Zeit brauchen, um etwaige Verstöße gegen das Alimentationsprinzip zu ahnden.