Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urteil BAG zu Überstunden von Teilzeitbeschäftigen / TVÖD
monkey:
Gestern hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Teilzeitbeschäftigte in Tarifverträgen nicht mehr diskriminiert werden dürfen.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/gerichtsurteil-koennte-teilzeitbeschaeftigten-mehr-geld-bringen,UW6AWuZ
Wie verhält es sich jetzt mit dem TVÖD und folgender Passage (aus TVÖD-K)?
§7
" (6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 1.1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
(8 ) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die
a) im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors nach § 6 Abs. 6 über
45 Stunden oder über die vereinbarte Obergrenze hinaus,
b) im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit nach § 6 Abs. 7 außerhalb der Rahmenzeit,
c) im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan
festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden,
angeordnet worden sind.
Ist Absatz 6 jetzt ungültig? Sollte man Geld nachfordern? Kann man überhaupt Geld nachfordern und gilt dies nur für die Zukunft, ab jetzt?
brian:
Da geht es um Mehrarbeit, keine Überstunden. Überstunden sind vom Arbeitgeber unter Beteiligung des Personalrates angeordnet. Mehrarbeit findet im Rahmen der Gleitzeit und freiwillig statt.
monkey:
--- Zitat von: brian am 06.12.2024 11:34 ---Da geht es um Mehrarbeit, keine Überstunden. Überstunden sind vom Arbeitgeber unter Beteiligung des Personalrates angeordnet. Mehrarbeit findet im Rahmen der Gleitzeit und freiwillig statt.
--- End quote ---
Ich arbeite im Wechselschichtbetrieb mit Dienstplan bei 80%. Laut BAG ist Mehrarbeit von TZ-Kräften jetzt direkt Überstunde, zumindest verstehe ich die Berichterstattung zum Urteil so. Damit ist Absatz 6 hinfällig.
"Bei den Zuschlägen für Überstunden sind Teilzeitbeschäftigte bisher oft diskriminiert worden. So sieht es das Bundesarbeitsgericht. Arbeitnehmer in Teilzeit müssen künftig auch ab der ersten geleisteten Überstunde einen Zuschlag erhalten. Bisher war oft tariflich festgelegt, dass Teilzeitarbeitnehmer erst dann Zuschläge bekommen, wenn sie mit ihren Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben."
Bedeutet, dass ich nicht erst "Mehrarbeit" leiste und keinen Überstundenzuschlag bekomme, sondern direkt Überstundenzuschlag.
monkey:
--- Zitat von: brian am 06.12.2024 11:34 ---Da geht es um Mehrarbeit, keine Überstunden. Überstunden sind vom Arbeitgeber unter Beteiligung des Personalrates angeordnet. Mehrarbeit findet im Rahmen der Gleitzeit und freiwillig statt.
--- End quote ---
Nur noch ergänzend, weil ich meinen anderen Beitrag nicht mehr bearbeiten kann:
Mehrarbeit ist klar definiert und das Zitat habe ich auch schon gebracht:
§7
" (6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 1.1 Satz 1) leisten.
Mehrarbeit findet nicht immer im Rahmen von Gleitzeit und freiwillig statt.
McOldie:
Ich verstehe dass Urteil so, dass bei angeordneter Mehrarbeit, d.h. im Umfang bis zur Vollbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigten, neben dem nach § 8 Abs. 2 TVöD zu zahlenden Entgelt künftig auch der Zeitzuschlag nach Abs. 1 zu zahlen ist.
Ich gehe davon aus, dass die Tarifpartner aus diesem Urteil Konsequenzen ziehen und den § 8 ändern müssen.
Ob es sinnvoll ist, jetzt schon einen Antrag auf Auszahlung des Zeitzuschlages zu stellen, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich gehe aber davon, dass sich dazu die Gewerkschaften zeitnah äußern werden
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