Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Mindestpension, erst angestellt, dann Beamter
DieterKrause:
Hallo zusammen,
ich werde zum 01.01.2025 Kommunalbeamter einer STV in BW in A10.
Ich habe 2006 meine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter begonnen und arbeite seitdem (mit Ausnahme von 9 Monaten -> Auslandsaufenthalt) durchweg im öffentlichen Dienst. Demnach habe ich immer die in die gesetzliche RV eingezahlt.
Nun stehe ich vor der Frage nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung als neuer Beamter auf Probe. Ich habe allerdings überhaupt keine Ahnung, welche Summe man hier absichern sollte?
Auf meiner jährlichen Renteninfo steht, dass ich bei voller Erwerbsminderung ca 1.500€ Rente bekäme. Zusätzlich würde ich noch Geld von der Zusatzversorgungskasse erhalten.
Ist es so, dass ich in den ersten 5 Jahren überhaupt keinen Anspruch auf Pension habe wenn ich tatsächlich Dienstunfähig werden würde?
Dann meine ich noch gelesen zu haben, dass eine mögliche Pension und mit einer Rente aus der ges. RV verrechnet werden würde?
Diesbezüglich bin ich leider ein absolutes Greenhorn und frage mich, wer mir denn tatsächlich ausrechnen kann, welchen Anspruch ich in Geldeswert erhalte, wenn eine DU vorläge? Meine Personalabteilung ist hier leider nicht sehr unterstütztend tätig.
Es gibt in BW beim KVBW ein Merkblatt für die Versorgung, aber das ist m.E. nach sehr allgemein gehalten.
Ich stehe vor der Frage, was bekäme ich denn nun überhaupt als Ruhegehalt (?) oder würde ich als Beamter auf Probe sogar aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden wenn eine DU vorläge?
Danke schon mal für eure Hilfe.
LG
Kleeblatt:
hilft dieser Link:
https://www.kvbw.de/pb/versorgungsrechner-bw.html
clarion:
Hallo solltest Du innerhalb von 5 Jahren DU werden, bekommst Du keine Pension, wirst aber in der RV nachversichert.
Du bekommst im Alter Pension plus Rente und zwar bis zum Höchstsatz von 71,5%. Übersteigt die Summe aus Rente und Pension den Höchstsatz wird auf den Höchstsatz gekürzt.
EdekaA11:
--- Zitat von: DieterKrause am 06.12.2024 21:58 ---Hallo zusammen,
ich werde zum 01.01.2025 Kommunalbeamter einer STV in BW in A10.
Ich habe 2006 meine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter begonnen und arbeite seitdem (mit Ausnahme von 9 Monaten -> Auslandsaufenthalt) durchweg im öffentlichen Dienst. Demnach habe ich immer die in die gesetzliche RV eingezahlt.
Nun stehe ich vor der Frage nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung als neuer Beamter auf Probe. Ich habe allerdings überhaupt keine Ahnung, welche Summe man hier absichern sollte?
Auf meiner jährlichen Renteninfo steht, dass ich bei voller Erwerbsminderung ca 1.500€ Rente bekäme. Zusätzlich würde ich noch Geld von der Zusatzversorgungskasse erhalten.
Ist es so, dass ich in den ersten 5 Jahren überhaupt keinen Anspruch auf Pension habe wenn ich tatsächlich Dienstunfähig werden würde?
Dann meine ich noch gelesen zu haben, dass eine mögliche Pension und mit einer Rente aus der ges. RV verrechnet werden würde?
Diesbezüglich bin ich leider ein absolutes Greenhorn und frage mich, wer mir denn tatsächlich ausrechnen kann, welchen Anspruch ich in Geldeswert erhalte, wenn eine DU vorläge? Meine Personalabteilung ist hier leider nicht sehr unterstütztend tätig.
Es gibt in BW beim KVBW ein Merkblatt für die Versorgung, aber das ist m.E. nach sehr allgemein gehalten.
Ich stehe vor der Frage, was bekäme ich denn nun überhaupt als Ruhegehalt (?) oder würde ich als Beamter auf Probe sogar aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden wenn eine DU vorläge?
Danke schon mal für eure Hilfe.
LG
--- End quote ---
Glückwunsch!! Wie alt bist du? Wenn es vom Alter passt, kannst du ruhig eine DU abschließen
Kingrakadabra:
1500,00 € erscheinen aber doch recht hoch.
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