Autor Thema: [BW] Mindestpension, erst angestellt, dann Beamter  (Read 2587 times)

DieterKrause

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Hallo zusammen,

ich werde zum 01.01.2025 Kommunalbeamter einer STV in BW in A10.
Ich habe 2006 meine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter begonnen und arbeite seitdem (mit Ausnahme von 9 Monaten -> Auslandsaufenthalt) durchweg im öffentlichen Dienst. Demnach habe ich immer die in die gesetzliche RV eingezahlt.

Nun stehe ich vor der Frage nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung als neuer Beamter auf Probe. Ich habe allerdings überhaupt keine Ahnung, welche Summe man hier absichern sollte?

Auf meiner jährlichen Renteninfo steht, dass ich bei voller Erwerbsminderung ca 1.500€ Rente bekäme. Zusätzlich würde ich noch Geld von der Zusatzversorgungskasse erhalten.

Ist es so, dass ich in den ersten 5 Jahren überhaupt keinen Anspruch auf Pension habe wenn ich tatsächlich Dienstunfähig werden würde?
Dann meine ich noch gelesen zu haben, dass eine mögliche Pension und mit einer Rente aus der ges. RV verrechnet werden würde?

Diesbezüglich bin ich leider ein absolutes Greenhorn und frage mich, wer mir denn tatsächlich ausrechnen kann, welchen Anspruch ich in Geldeswert erhalte, wenn eine DU vorläge? Meine Personalabteilung ist hier leider nicht sehr unterstütztend tätig.
Es gibt in BW beim KVBW ein Merkblatt für die Versorgung, aber das ist m.E. nach sehr allgemein gehalten.


Ich stehe vor der Frage, was bekäme ich denn nun überhaupt als Ruhegehalt (?) oder würde ich als Beamter auf Probe sogar aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden wenn eine DU vorläge?

Danke schon mal für eure Hilfe.

LG

« Last Edit: 07.12.2024 02:32 von Admin »

Kleeblatt

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clarion

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Antw:[BW] Mindestpension, erst angestellt, dann Beamter
« Antwort #2 am: 07.12.2024 09:37 »
Hallo solltest Du innerhalb von 5 Jahren  DU werden, bekommst Du keine Pension,  wirst aber in der RV nachversichert.

Du bekommst im Alter Pension  plus Rente und zwar bis zum Höchstsatz von 71,5%. Übersteigt die Summe aus Rente und Pension den Höchstsatz wird auf den Höchstsatz gekürzt.

EdekaA11

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Antw:[BW] Mindestpension, erst angestellt, dann Beamter
« Antwort #3 am: 08.12.2024 13:21 »
Hallo zusammen,

ich werde zum 01.01.2025 Kommunalbeamter einer STV in BW in A10.
Ich habe 2006 meine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter begonnen und arbeite seitdem (mit Ausnahme von 9 Monaten -> Auslandsaufenthalt) durchweg im öffentlichen Dienst. Demnach habe ich immer die in die gesetzliche RV eingezahlt.

Nun stehe ich vor der Frage nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung als neuer Beamter auf Probe. Ich habe allerdings überhaupt keine Ahnung, welche Summe man hier absichern sollte?

Auf meiner jährlichen Renteninfo steht, dass ich bei voller Erwerbsminderung ca 1.500€ Rente bekäme. Zusätzlich würde ich noch Geld von der Zusatzversorgungskasse erhalten.

Ist es so, dass ich in den ersten 5 Jahren überhaupt keinen Anspruch auf Pension habe wenn ich tatsächlich Dienstunfähig werden würde?
Dann meine ich noch gelesen zu haben, dass eine mögliche Pension und mit einer Rente aus der ges. RV verrechnet werden würde?

Diesbezüglich bin ich leider ein absolutes Greenhorn und frage mich, wer mir denn tatsächlich ausrechnen kann, welchen Anspruch ich in Geldeswert erhalte, wenn eine DU vorläge? Meine Personalabteilung ist hier leider nicht sehr unterstütztend tätig.
Es gibt in BW beim KVBW ein Merkblatt für die Versorgung, aber das ist m.E. nach sehr allgemein gehalten.


Ich stehe vor der Frage, was bekäme ich denn nun überhaupt als Ruhegehalt (?) oder würde ich als Beamter auf Probe sogar aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden wenn eine DU vorläge?

Danke schon mal für eure Hilfe.

LG

Glückwunsch!! Wie alt bist du? Wenn es vom Alter passt, kannst du ruhig eine DU abschließen

Kingrakadabra

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Antw:[BW] Mindestpension, erst angestellt, dann Beamter
« Antwort #4 am: 09.12.2024 12:23 »
1500,00 € erscheinen aber doch recht hoch.

EdekaA11

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Antw:[BW] Mindestpension, erst angestellt, dann Beamter
« Antwort #5 am: 09.12.2024 12:28 »
1500,00 € erscheinen aber doch recht hoch.

Kommt drauf an wieviel du bisher eingezahlt hast. Einige angestellte Kollegen (E10/E11 - 40 Jahre) bei uns haben auf Ihren Rentenbescheid bereits einen Wert von 1900€-2100€ im Falle eine Erwerbsminderung stehen.

Rentenonkel

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Antw:[BW] Mindestpension, erst angestellt, dann Beamter
« Antwort #6 am: 09.12.2024 16:16 »
Ich weiß gar nicht so genau, wo ich da anfangen soll ....

Wenn man Beamter auf Probe ist und wird dienstunfähig, wird man regelmäßig ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der Rentenversicherung nachversichert. Durch die Nachversicherung hat man dann die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt. Allerdings ist dienstunfähig nicht gleich erwerbsgemindert, so dass es sein kann, dass man zwar die medizinischen Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit erfüllt, allerdings dennoch keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat. Dann müsste man Bürgergeld in Anspruch nehmen. Auch ist dienstunfähig nicht gleich berufsunfähig, so man denn für diesen Bereich eine private Absicherung haben sollte.

Als Beamter auf Lebenszeit bekommt man dagegen ein Mindestruhegehalt. Das Ruhegehalt beträgt mindestens 57,00 % der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A7. Dieses sog. amtsunabhängige Mindestruhegehalt beträgt Stand 11/2024:
1.976,30 € ohne ehebezogenen Familienzuschlag,
2.071,13 € mit ehebezogenem Familienzuschlag

Diese Beträge sind brutto und auch die private KV muss davon noch entrichtet werden.

Da man zu dem Zeitpunkt in der Regel in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Pflichtbeiträge mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, hat man auch daneben keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und somit auch keinen Anspruch auf Betriebsrente.

Eine private DU sollte daher bis zur Ernennung auf Lebenszeit den Lebensunterhalt vollständig decken, ab da reicht ein Versicherungsschutz zwischen der Mindestbesoldung und dem individuellen Bedarf aus. Da jedoch im Laufe der Zeit der Versicherungsschutz bei DU steigt, kann auch entsprechend der Schutz der privaten DU sinken, um die eventuelle Versorgungslücke zu schließen.

Möglicherweise macht es auch Sinn, mehrere Policen zu haben, die einen unterschiedlichen Versicherungszeitraum abdecken. Hier wäre ein unabhängiger Makler sicherlich der richtige Ansprechpartner. Allerdings reicht aus meiner Sicht hierzu eine reine Risikoversicherung aus, da hatte ich schon mal was zu geschrieben.

Ob die gesetzliche Rentenhöhe überhaupt richtig berechnet wurde, hängt davon ab, ob das Versicherungskonto richtig und vollständig geklärt ist. Auch Zeiten im Ausland können sich nach zwischen- oder überstaatlichen Abkommen rentensteigernd auswirken, sofern in dem jeweiligen Land Beiträge abgeführt wurden und mit dem Land ein Abkommen besteht.