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Zulage durch Vertretung der Führungskraft möglich?
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daniel2148:
Hallo,
folgende Situation ergibt sich bei mir: Ich habe derzeit EG11 mit einer Zulage zu EG12 im Rahmen der Fachkräfte-Richtlinie 2023. Also faktisch EG12.
Ab kommendem Jahr vertrete ich meinen Vorgesetzten offiziell als seine Vertretung - z.B. bei Krankheit oder Urlaub. Dies ist offiziell im Stellenplan bei meiner Person verankert, also nicht nur eine mündliche Absprache. Es enthält Unterschriftenbefugnis etc. Ich bin quasi die Führungskraft im Moment, wo er nicht da ist.
Tatsächlich haben sich er und die Führungskraft darüber schon sehr stark für mich eingesetzt, indem sie die Zulage zu EG12 für mich beim Personalamt erreichen konnte. Ich fände es jetzt etwas unverschämt, nach "mehr Geld" zu fragen, weil diese Erhöhung erst frisch ist.
Dennoch hat diese, die für mich im Rahmen der Mitarbeiterbindung erreicht wurde, ja eigentlich nichts mit den Führungsaufgaben zu tun. Daher frage ich mich, ob eine reine Vertretung auch finanziell positive Auswirkungen für mich haben könnte oder ich da irgendein Recht habe?
Im Moment der Vertretung leiste ich ja tatsächlich Führungsaufgaben. Mein Vorgesetzter hat A13, ich weiß nicht ob das Äquivalent auch EG13 oder EG12 wäre. Je nachdem macht das also ja auch keinen Unterschied (selbst EG13 wäre ja quasi kein Unterschied leider - wobei in meiner jetzigen Erfahrungsstufe (3) etwas mehr als in den oberen).
Danke für eure Erfahrungen!
2strong:
Da gibt es m. E. nichts zu gewinnen.
Dpunkt:
Nur bei ständiger Stellvertretung oder wenn die Vertretung länger als einen Monat ausgeübt wird. Dann rückwirkend ab Zeitpunkt der Übertragung.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-at-14-voruebergehende-uebertragung-einer-hoeherwertigen-taetigkeit_idesk_PI13994_HI1413418.html
daniel2148:
Danke für eure Einschätzung!
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