Autor Thema: Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfall  (Read 1587 times)

Fragmon

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Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfall
« am: 07.12.2024 09:53 »
Steht einem Arbeitnehmer Krankengeldzuschuss zu, wenn er Verletztengeld erhält?

Bei einer Krankheit wird mit dem Zuschuss der Differenzbetrag zwischen Entgelt und Krankengeld ausgeglichen. Leider finde ich nichts dazu, ob dies auch auf das Verletztengeld wirkt. Wenn nein, dann würde ein Arbeitsunfall den Beschäftigten schlechterstellen als bei einer Krankheit.

Wean25

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Antw:Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfall
« Antwort #1 am: 08.12.2024 17:06 »
Krankengeldzuschuss gibt es auch bei Verletztengeld. Allerdings ergibt sich ein relevanter Krankengeldzuschuss nur noch bei Altbeschäftigten (Eintritt vor 01.07.1994). Ansonsten ist der KGZ ja nur die Differenz zwischen den Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld. Dies ist in der Regel 0 €.

Fragmon

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Antw:Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfall
« Antwort #2 am: 09.12.2024 08:26 »
Also kann man das Verletztengeld unter "entsprechende gesetzliche Leistungen" fassen.

Deine letzte Aussage kann ich nicht nachvollziehen. KGZ wird  in Höhe des Unterschiedsbetrags
zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem
Nettoentgelt gezahlt.

Wean25

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Antw:Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfall
« Antwort #3 am: 09.12.2024 09:36 »
Also kann man das Verletztengeld unter "entsprechende gesetzliche Leistungen" fassen.

Deine letzte Aussage kann ich nicht nachvollziehen. KGZ wird  in Höhe des Unterschiedsbetrags
zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem
Nettoentgelt gezahlt.

Unter den tatsächlichen Barleistungen ist der Betrag zu verstehen, der nach dem Bescheid des Sozialleistungsträgers als Barleistung festgestellt wird, also das Bruttokrankengeld (Krankengeld einschließlich der hierauf entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rente, Pflege- und Arbeitslosenversicherung