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IT-Fachkräftezuschlag
itnerd:
Hallo zusammen,
ich würde gerne bei meinem Vorgesetzten über den IT-Fachkräftezuschlag sprechen, da ich mit meiner aktuellen EG9a einfach viel weniger verdiene, als ich in der Wirtschaft verdienen könnte. Ich bin auch nicht lange im öffentlichen Dienst dabei und komme ursprünglich auch aus Wirtschaftsbetrieben.
Meine Frage ist jetzt, wer muss da zustimmen? Wir sind eine Kommune mit ca. 9.000 Einwohner.
Reicht hier der Bürgermeister oder muss das durch den Stadtrat bzw. auch den Personalrat?
Der IT-Fachkräftezuschlag kann ja maximal 1000€ betragen, ich denke nicht, dass ich diese Summe komplett ausschöpfen werde, denke mal ca. 700€.
Hat da jemand Erfahrung oder kann mir da jemand helfen?
Besten Dank schon Mal!
Thomber:
Bei uns würde man Deinen Sachverhalt so verstehen:
...Du bis gerade erst angekommen, hast duch freiwillig im öD beworben und willst gleich mehr... Nö. (dann geht doch in die Wirtschaft, wo du mehr verdienst..) Nicht meine Meinung, aber meine Erfahrung.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 09.12.2024 12:56 ---Bei uns würde man Deinen Sachverhalt so verstehen:
...Du bis gerade erst angekommen, hast duch freiwillig im öD beworben und willst gleich mehr... Nö. (dann geht doch in die Wirtschaft, wo du mehr verdienst..) Nicht meine Meinung, aber meine Erfahrung.
--- End quote ---
So siehts aus - das wäre vor Einstellung zu verhandeln gewesen.
NelsonMuntz:
Du kannst mit Deinen Vorgesetzten auch über das Wetter oder Fußball sprechen ... wenn Du aber so mal eben und spontan 8.400 € mehr pro Jahr kassieren möchtest, dann solltest Du Dir zunächst darüber Gedanken machen, womit Du diese Zulage konkret verdienst(!).
Bei dieser Zulage gibt es weder einen Automatismus, noch besteht darauf ein Anspruch. Du musst also schon belegen können, was Dich von einem Feld-Wald-Wiesen-Admin abhebt und in welcher Form dies Deinem AG nützt, oder aber Du musst ein Arbeitsvertragsangebot (an Dich gerichtet) mit einer entsprechend hohen Vergütung vorweisen.
Wir (IT/Land) fangen jetzt damit an, eine entsprechende Zulage einzuführen. Diese ist zeitlich begrenzt, eng kontingentiert, ausführlich zu begründen und in der Höhe auf maximal 500€ begrenzt. Wir reden hier ausschließlich über E10 und darüber. Mit "Bin IT, wo ist meine Zulage?" würde das bei uns zumindest gar nichts ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 09.12.2024 14:33 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.12.2024 12:56 ---Bei uns würde man Deinen Sachverhalt so verstehen:
...Du bis gerade erst angekommen, hast duch freiwillig im öD beworben und willst gleich mehr... Nö. (dann geht doch in die Wirtschaft, wo du mehr verdienst..) Nicht meine Meinung, aber meine Erfahrung.
--- End quote ---
So siehts aus - das wäre vor Einstellung zu verhandeln gewesen.
--- End quote ---
Bei uns kann man es auch erfolgreich nach der Einstellung verhandeln.
Will mehr Geld ist natürlich nicht ausreichend für die Gewährung.
Da muss schon auch ein "wir wollen dich halten" auf der anderen Seite sein.
Und je nachdem, mal reicht der Nachweis, dass man zu einem VG eingeladen ist, mal das man ein Angebot hat.
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