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Aufstiegsmöglichkeit nicht für Tarifbeschäftigte eröffnet (nur Beamte)
oesimaus:
Leider habe ich mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden, daher ein neues Thema (Bereich TVöD-VKA)
In unserem Rathaus wurde eine Stelle sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte in EG 9 c bzw. BesGr. 10 ausgeschrieben.
Auch die Möglichkeit des Aufstiegs von der 2. in die 3. QE wurde eröffnet, jedoch nur für die Gruppe der Beamten (modulare Qualifizierung) und nicht für die Gruppe der Beschäftigten (im Rahmen des BL II).
Der AG beruft sich auf die von ihm zu steuernde und gewünschte Personalentwicklung.
Kann hier eventl. der Bewerbungsverfahrensanspruch der beschäftigten KollegInnen verletzt sein, die von der Möglichkeit des Aufstiegs ungeachtet Ihrer Leistungen ausgeschlossen sind?
Leider erbrachte meine Suche - auch zu Urteilen - kein Ergebnis.
Schokokeks:
Nein
Thomber:
Ich sehe es so: Die Stelle ist ausgeschrieben Punkt.
Nebenversprechen, wie Aufstiegsmöglichkeit, Home Office oder Vertragsentfristung lesen sich nett, sind aber nicht einklagbar, denke ich.
[PKW-Verkaufsanzeige.... "Dieser Text und die genannten Eigenschaften des Autos sind nicht Bestandteil des Verkaufsvertrages.]
Und bitte... nicht alles, was einem einen Vorteil bringt, bedeutet auch gleichzeitig für andere einen Nachteil. Gerade Tarifler für die ja KEINE Laufbahn(grenzen) bestehen und die grenzenlos aufsteigen können, sollten sich priviligiert und nicht benachteiligt fühlen.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: oesimaus am 09.12.2024 16:04 ---Leider habe ich mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden, daher ein neues Thema (Bereich TVöD-VKA)
In unserem Rathaus wurde eine Stelle sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte in EG 9 c bzw. BesGr. 10 ausgeschrieben.
Auch die Möglichkeit des Aufstiegs von der 2. in die 3. QE wurde eröffnet, jedoch nur für die Gruppe der Beamten (modulare Qualifizierung) und nicht für die Gruppe der Beschäftigten (im Rahmen des BL II).
Der AG beruft sich auf die von ihm zu steuernde und gewünschte Personalentwicklung.
Kann hier eventl. der Bewerbungsverfahrensanspruch der beschäftigten KollegInnen verletzt sein, die von der Möglichkeit des Aufstiegs ungeachtet Ihrer Leistungen ausgeschlossen sind?
Leider erbrachte meine Suche - auch zu Urteilen - kein Ergebnis.
--- End quote ---
Da es den Aufstieg nur im Beamtenbereich gibt, kann der Dienstherr ihn auch logischerweise nur den Beamt/-innen anbieten.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Thomber am 10.12.2024 08:20 ---Ich sehe es so: Die Stelle ist ausgeschrieben Punkt.
Nebenversprechen, wie Aufstiegsmöglichkeit, Home Office oder Vertragsentfristung lesen sich nett, sind aber nicht einklagbar, denke ich.
[PKW-Verkaufsanzeige.... "Dieser Text und die genannten Eigenschaften des Autos sind nicht Bestandteil des Verkaufsvertrages.]
Und bitte... nicht alles, was einem einen Vorteil bringt, bedeutet auch gleichzeitig für andere einen Nachteil. Gerade Tarifler für die ja KEINE Laufbahn(grenzen) bestehen und die grenzenlos aufsteigen können, sollten sich priviligiert und nicht benachteiligt fühlen.
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Du kannst mit einem Master natürlich bis EG15 kommen, nützt dir aber nichts, wenn es diese Stellen in den Gemeinden überhaupt nicht gibt - oftmals ist in Gemeinden bei EG12 ohnehin Schluss, ob da deshalb unbegrenzte Aufstiege möglich ist, sei mal dahingestellt. Und wenn es um den A II geht, reicht dieser im Normalfall auch nur bis EG 12, und ohne AII ist im Normalfall bei EG9a Schluss; also unbegrenzter Aufstieg vielleicht dann, wenn man dicke mit dem Bürgermeister ist
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