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Winterdienst Rufbereitschaft aussetzen
Thomber:
Soweit mir bekannt ist, soll (im Allgemeinen) ein Dienstplan eine Woche im Voraus vorliegen.
MoinMoin:
Ich glaube die Faustregel lautet, Dauer des Plans durch 2 ist die Vorankündigungszeit, die noch verträglich ist.
Wenn ein Plan für eine Woche gemacht wird, dann muss er 3-4 Tage vorher feststehen.
Wenn er für einen Monat gemacht wird ~2 Wochen
In diesem Fall: Wenn am Donnerstag gesagt wird, dass ab Montag kein Rufbereitschaft ist, dann ist es ok.
Ab am Dienstag sagen, Morgen hast du Rufbereitschaft dürfte nicht ok sein.
Außer wenn es im AV oder DV so vereinbart wurde.
StadtPatrick:
Gibt es dazu irgendwo etwas schriftliches ?
MoinMoin:
--- Zitat von: StadtPatrick am 10.12.2024 11:04 ---Gibt es dazu irgendwo etwas schriftliches ?
--- End quote ---
Urteile habe ich nicht an der Hand.
diese Faustregel hab ich mal vor Jahren er"googled"
Edit:
Arbeitsgericht Berlin hier als wegweisend (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12)
Fitch:
War quatsch, vergesst es
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