Guten Tag,
derzeit bin ich bei einer größeren Bundesbehörde in Köln beschäftigt. Dort arbeite ich nun seit über einem Jahr und hatte dort vor Kurzem mein Personalgespräch zum 1-Jährigen.
Zu meiner Überraschung wurde ich zum Abschluss des Gesprächs gebeten, bzw. wohl eher aufgefordert, meine Arbeitszeugnisse und meine Arbeitsverträge ehemaliger öffentlicher Tarif-Arbeitgeber doch gern im Original vorzulegen.
Mit der Vorlage der Arbeitzeugnisse im Original habe ich kein Problem, wenngleich ich den Zeitpunkt hier etwas merkwürdig finde. Gehört das nicht zum Bewerbungsprozess?
Bei den Arbeitsverträgen jedoch habe ich so meine Zweifel. Ein Großteil der dort enthaltenen Informationen hat meiner Meinung nach keinen direkten Nutzen für meinen jetzigen Arbeitgeber. Ehrlich gesagt ist mir ein solcher Fall auch noch nie begegnet und ich hab die 20 Berufsjahre auch schon geknackt. Noch nie hat man mich nach der Vorlage von Arbeitsverträgen ehemaliger Arbeitgeber gefragt. Auch hier stellt sich für mich auch die Frage nach dem Zeitpunkt. Warum jetzt? Warum nicht im Rahmen des Bewerbungsprozesses? Warum wird nicht nach Erlaubnis für eine Akteneinsicht gefragt? Begründet wurde die Anfrage mit der Anrechnung von Arbeitszeiten bei ehemaligen Tarifbeschäftigungen. Sollten die Arbeitszeugnisse oder andere Bescheinigungen dafür nicht ausreichen?
Ist das ein normales Prozedere oder ein Fall für PR bzw. Datenschutz?