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Eingruppierung / Höhergruppierung angestellte Lehrer

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Christoph81:
Hallo!

vielleicht kennt ja jemand einen vergleichbaren Fall oder kann etwas beitragen.

Ich arbeite im Rahmen des TVÖD Kommune als angestellter Lehrer. Eingruppiert bin ich seit meiner Einstellung vor 17 Jahren in E13. Meine Stelle ist eigentlich mit E14 bewertet, das ist auch so in Ordnung. Nach Meinung meines Arbeitgebers erfüllte ich aber nicht die persönlichen Voraussetzungen für E14.

Ich bin Diplom Kaufmann und habe an einer Universität studiert. Im Rahmen meiner Tätigkeit unterrichte ich neben den wirtschaftlichen Fächern auch Deutsch.

Mir würde interessieren ob jemand weiß, wie meine Chancen bezüglich einer Höhergruppierung stehen oder welche Argumente ich anbringen kann.

Verwaltungsfritze:
Persönliche Voraussetzung für eine Eingruppierung ab EG 13 ist der Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums. Werden die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist man eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Die Frage wäre ob du einen Masterabschluss vorweisen kannst? Wenn ja, steht dir aufgrund der Tarifautomatik das Entgelt der 14 zu. Falls nein bist du korrekt eingruppiert.

Organisator:

--- Zitat von: Verwaltungsfritze am 10.12.2024 14:05 ---Persönliche Voraussetzung für eine Eingruppierung ab EG 13 ist der Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums. Werden die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist man eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Die Frage wäre ob du einen Masterabschluss vorweisen kannst? Wenn ja, steht dir aufgrund der Tarifautomatik das Entgelt der 14 zu. Falls nein bist du korrekt eingruppiert.

--- End quote ---

Das ist nur die halbe Wahrheit. So es bei Lehrern (wie ich jedoch vermute) keine Spezialregelung gibt, ist immer ein ebgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulabschluss und eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Ein Diplom-Kaufmann, der als Lehrer arbeitet, hat keine entsprechende Tätigkeit im tariflichen Sinne.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Organisator am 10.12.2024 14:20 ---
--- Zitat von: Verwaltungsfritze am 10.12.2024 14:05 ---Persönliche Voraussetzung für eine Eingruppierung ab EG 13 ist der Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums. Werden die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist man eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Die Frage wäre ob du einen Masterabschluss vorweisen kannst? Wenn ja, steht dir aufgrund der Tarifautomatik das Entgelt der 14 zu. Falls nein bist du korrekt eingruppiert.

--- End quote ---

Das ist nur die halbe Wahrheit. So es bei Lehrern (wie ich jedoch vermute) keine Spezialregelung gibt, ist immer ein ebgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulabschluss und eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Ein Diplom-Kaufmann, der als Lehrer arbeitet, hat keine entsprechende Tätigkeit im tariflichen Sinne.

--- End quote ---

Jap genau, ein Masterabschluss in Geschichte bringt dir auch nichts, wenn du als Investmentbanker arbeiten willst. Zwar kannst du dann sagen, dass du einen Master hast, der nutzt dir nur nicht viel.

Dir fehlt wahrscheinlich das pädagogische Lehramtsstudium, so dass du nicht als "vollwertiger Lehrer" anerkannt wirst. Ich bin zwar davon überzeugt, dass deine Qualifikation eher besser ist als die von einem reinen Pädagogen, aber das interessiert leider immer nicht; der Abschluss muss zu dem Berufsbild passen.

Da dir das "Lehramt" (gibt es ja auch für Berufsschule zu studieren) fehlt, haben sie dich wahrscheinlich eine Gruppe niedriger einsortiert.

KlammeKassen:
Wo arbeitest du denn eigentlich genau?
Normalerweise erfolgt die Vergütung doch immer nach TV-L und nicht nach TVöD-VKA, weil das Land der Arbeitgeber ist; oder ist es eine Volkshochschule o. ä.?

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