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[Allg] Vorgehensweise und Fristen beim Dientsherrenwechsel

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Lilup:
Hallo,

bin seit 4 Monaten bei einer Kommune verbeamtet und möchte jetzt zu einem neuen Dienstherrn wechseln. Wie sind da die Kündigungsfristen, wann dürfte ich frühestens weg und wovon/von wem ist der Zeitpunkt abhängig?
Könnt ihr mir sagen, wie generell die konkrete Vorgehensweise beim Dienstherrenwechsel ist? Meine Vorgesetzten geben mir keine transparenten Antworten und versuchen mich mit Falschinformationen oder vermeintlicher "Unwissenheit" a la "das wissen wir selbst nicht und müssen uns mal informieren" so lange wie möglich hinzuhalten.
Daher bringt es nichts, dort direkt zu fragen.

Danke euch schonmal im Voraus

Organisator:
google mal den Begriff "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"

MoinMoin:
Ist ein Dienstherrenwechsel bei Beamten eine Versetzung?

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.12.2024 15:10 ---Ist ein Dienstherrenwechsel bei Beamten eine Versetzung?

--- End quote ---

ja, aber der Dienstherr kann auch der selbe bleiben:

§ 28 Abs. 1 BBG:

(1) Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn.

MoinMoin:
UI danke für die Info.
Krasser Terminologie Unterschied zwischen TB und B

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