Autor Thema: Höhergruppierung: Anrechnung von Zeit mit Zulage auf Stufenlaufzeit  (Read 2079 times)

MB18931991

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Hallo zusammen,

hier eine kleine Frage an die Experten, die ich mir anhand des TVL so nicht beantworten konnte.

Derzeit erhalte ich eine Zulage wegen vorübergehender höherwertiger Tätigkeit nach §14 TV-L. Seit August 2024 ist dies von E10 Stufe 4 auf E11 Stufe 4 der Fall.
Ab Januar 2025 ist meine Stelle dann dauerhaft mit E11 bewertet und es erfolgt die "feste" Eingruppierung in E11-4. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes/Aufgabenbereiches oder ähnliches erfolgt dabei nicht.

Werden dann die (nur, aber doch immerhin) fünf mittels der Zulage im Prinzip schon in E11-4 verbrachten Monate auf die Stufenlaufzeit angerechnet?
Sprich: Voraussichtlicher Stufenaufstieg in E11-5 nach regulär vier Jahren im August 2028 oder im Januar 2029?

Danke!

cyrix42

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Im TV-L wird — anders als im TVöD — während der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten mit anschließender dauerhafter Übertragung die zurückgelegte Zeit in der niedrigeren Entgeltgruppe zurückgelegt, nicht in der höheren. Will sagen: Die Höhergruppierung entsprechend TV-L §17 findet erst mit der dauerhaften Übertragung statt; und bis dahin war man in der alten Entgeltgruppe. Das kann Vorteile haben — nämlich dann, wenn man zwischendurch einen Stufenaufstieg hatte — oder auch Nachteile (weil die Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung bei 0 zu laufen beginnt).

Fragmon

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Im TV-L wird — anders als im TVöD — während der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten mit anschließender dauerhafter Übertragung die zurückgelegte Zeit in der niedrigeren Entgeltgruppe zurückgelegt, nicht in der höheren. Will sagen: Die Höhergruppierung entsprechend TV-L §17 findet erst mit der dauerhaften Übertragung statt; und bis dahin war man in der alten Entgeltgruppe. Das kann Vorteile haben — nämlich dann, wenn man zwischendurch einen Stufenaufstieg hatte — oder auch Nachteile (weil die Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung bei 0 zu laufen beginnt).

Nein es gibt keine Nachteile bei der TVöD Regelung. In deinem beschriebenen Fall greift:

Protokollerklärungen zu den Absätzen 4, 4a und 4a.1:
Unterschreitet bei Höhergruppierungen nach Satz 1 das Tabellenentgelt nach den Sätzen 4 des § 17 Abs. 4, 4a bzw. nach dem Satz 5 des § 17 Abs. 4a.1 die Summe aus dem Tabellenentgelt  und dem Zulagenbetrag nach § 14 Abs. 3, die die/der Beschäftigte am Tag vor der Höhergruppierung erhalten hat, erhält die/der Beschäftigte dieses Entgelt solange, bis das Tabellenentgelt nach den Sätzen 4 des § 17 Abs. 4, 4a bzw. nach dem Satz 5 des § 17 Abs. 4a.1 dieses Entgelt erreicht oder übersteigt.

Albeles

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Wann würdest du denn den regulären Aufstieg von 10/4 in 10/5 haben?

cyrix42

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@Fragmon: Betrachten wir die Situation, dass unser AN nach einem Jahr in der EG 10/4 für ein weiteres Jahr vorübergehend Aufgaben der EG 11 übertragen bekommt, bevor er dauerhaft diese Aufgaben auszuführen hat.

Im TV-L würde er während der Zeit der vorübergehenden Übertragung mit Zulage auf die EG 11/4 kommen, wo er auch mit der dauerhaften Übertragung und Höhergruppierung landet. Allerdings startet mit der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit bei Null, sodass der betrachtete AN insgesamt für 5 Jahre das Entgelt der EG 11/4 erhielte (das erste Jahr in Summe aus Entgelt der 10/4 und der Zulage).

Im TVöD würde er zwar auch während der vorübergehenden Übertragung in Summe aus Entgelt der EG 10/4 und der Zulage auf das Entgelt der EG 11/4 kommen; aber dieses Jahr würde auf die Stufenlaufzeit bei der Höhergruppierung angerechnet werden, sodass er schon nach weiteren drei (und nicht vier -- wie im TV-L) Jahren in die Stufe 11/5 käme.

Dies ist für den TV-L-Beschäftigten nachteilig (vom unterschiedlichen Tabellenentgelt und der nicht notwendigerweise stufengleich erfolgenden Höhergruppierung mal abgesehen), da bei ihm so jeweils der Stufenaufstieg erst später stattfindet.

Albeles

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Deshalb ja meine Frage, wann der Aufstieg in die E10/5 erfolgen würde. Eventuell macht es ja Sinn erst den Aufstieg abzuwarten und danach erst dauerhaft die Arbeiten übertragen zu bekommen. Um dann direkt in die 11/5 aufzusteigen.

Ist halt der Wille des AG notwendig und ein wenig Mathematik :-)