@Fragmon: Betrachten wir die Situation, dass unser AN nach einem Jahr in der EG 10/4 für ein weiteres Jahr vorübergehend Aufgaben der EG 11 übertragen bekommt, bevor er dauerhaft diese Aufgaben auszuführen hat.
Im TV-L würde er während der Zeit der vorübergehenden Übertragung mit Zulage auf die EG 11/4 kommen, wo er auch mit der dauerhaften Übertragung und Höhergruppierung landet. Allerdings startet mit der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit bei Null, sodass der betrachtete AN insgesamt für 5 Jahre das Entgelt der EG 11/4 erhielte (das erste Jahr in Summe aus Entgelt der 10/4 und der Zulage).
Im TVöD würde er zwar auch während der vorübergehenden Übertragung in Summe aus Entgelt der EG 10/4 und der Zulage auf das Entgelt der EG 11/4 kommen; aber dieses Jahr würde auf die Stufenlaufzeit bei der Höhergruppierung angerechnet werden, sodass er schon nach weiteren drei (und nicht vier -- wie im TV-L) Jahren in die Stufe 11/5 käme.
Dies ist für den TV-L-Beschäftigten nachteilig (vom unterschiedlichen Tabellenentgelt und der nicht notwendigerweise stufengleich erfolgenden Höhergruppierung mal abgesehen), da bei ihm so jeweils der Stufenaufstieg erst später stattfindet.