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Mitbestimmung bei Interims-Stellenbesetzung

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MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 11.12.2024 10:53 ---
--- Zitat von: TVöDHeldin am 11.12.2024 09:22 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.12.2024 08:02 ---Ich frage mich allerdings, was eine "Aufwandsentschädigung" sein soll - tarifvertraglich ist mir das nicht bekannt. Kannst du dazu Näheres sagen?

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Leider nein. Dazu gab es keine weiteren Aussagen.
Meine Einschätzung als unbeteiligte Dritte ist, das das Vorgehen recht willkürlich wirkt und ein Geschmäckle hat, weil so viele erfahrene Leute ungefragt übergangen wurden.

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Das Übergehen von "vielen erfahreren Leuten" ist in dieser Konstellation zulässig. Die Führungskraft kann die Aufgaben nach ihrem eigenen Ermessen verteilen. Genau dafür ist die Führungskraft Führungskraft.

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Und der PR ist in der Mitbestimmung und dürfte Probleme haben diese Entscheidung anzufechten. Denn das Argument, dass andere ungefragt übergangen wurden zählt nicht.
Der PR müsste darlegen, warum die ausgewählte Person ungeeignet ist, bzw. warum eine übergangene Person so herausragend besser geeignet ist und das gesamte Gefüge nicht zerstört wird.

z.B. sagt man als Führungskraft Mitarbeiter A wäre die bessere (aber übergangene) Person auf den neuen Posten, aber ich brauchen ihn auf seinen aktuellen Posten, denn da ist er unersetzlich.
Aus die Maus.

KlammeKassen:

--- Zitat von: TVöDHeldin am 11.12.2024 06:53 ---Liebes Forum,

in aller Kürze folgende Gegebenheit:
Wir haben eine recht neue Referatsleitung (im Amt seit weniger als einem Jahr) und eine derzeit vakante Teamleitungsstelle.

Unsere neue Leitung hat nun einen Kollegen zum kommissarischen Teamleiter und stellvertretenden Referatsleiter ernannt. Eine Höherstufung ist damit nicht verbunden, er erhält eine Aufwandsentschädigung.
Der Kollege ist von allen Teammitgliedern am kürzesten im Dienst und Personalratsmitglied.
Bei der Interims-Besetzung wurde neben dem an Führungsaufgaben interessierten Dienstältesten auch eine Kollegin übergangen, die bereits früher einmal kommissarische Leitung war sowie ein Kollege, der bei der letzten Besetzung der inzwischen wieder vakanten Teamleitung im AC-Verfahren den zweiten Platz belegt hatte.

Die Leitung sagt auf Nachfrage, die kommissarische Besetzung sei nicht mitbestimmungspflichtig. Sie müsse sich nicht rechtfertigen und ihre Entscheidung beruhe auf Vertrauen.

Kann jemand die Sachlage besser einschätzen als ich?  :)

Lieben Dank für eure Hinweise, herzliche Grüße!

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Verfügen denn alle Personen über die notwendigen Qualifikationen?

Nur weil man der Dienstälteste ist, bringt das nicht unbedingt etwas....

TVöDHeldin:

--- Zitat von: KlammeKassen am 11.12.2024 11:09 ---
Verfügen denn alle Personen über die notwendigen Qualifikationen?

Nur weil man der Dienstälteste ist, bringt das nicht unbedingt etwas....

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Ja, das tun sie. Der Dienstälteste war bereits mehrere Jahre Stellvertreter bei der damaligen Leitung. Der andere Kollege hatte sich vor wenigen Jahren auf die TL beworben und war im AC-Verfahren damals Zweitplatzierter.

Der PR ist übrigens (bislang) an keiner Stelle involviert und muss - so wie ich die Angaben der Referatsleitung und auch hier verstehe - gar nicht gefragt werden. Das fand ich auf den ersten Blick ungewöhnlich, da Stellenbesetzungsverfahren bei uns in aller Regel strenger gehandhabt werden.

Organisator:

--- Zitat von: TVöDHeldin am 11.12.2024 11:29 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 11.12.2024 11:09 ---
Verfügen denn alle Personen über die notwendigen Qualifikationen?

Nur weil man der Dienstälteste ist, bringt das nicht unbedingt etwas....

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Ja, das tun sie. Der Dienstälteste war bereits mehrere Jahre Stellvertreter bei der damaligen Leitung. Der andere Kollege hatte sich vor wenigen Jahren auf die TL beworben und war im AC-Verfahren damals Zweitplatzierter.

Der PR ist übrigens (bislang) an keiner Stelle involviert und muss - so wie ich die Angaben der Referatsleitung und auch hier verstehe - gar nicht gefragt werden. Das fand ich auf den ersten Blick ungewöhnlich, da Stellenbesetzungsverfahren bei uns in aller Regel strenger gehandhabt werden.

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Es ist völlig egal, über welche Qualifikation die nicht Berücksichtigten verfügen. Weiterhin handelt es sich auch nicht um eine Stellenbesetzung, bei der der PR zu beteiligen wäre. So wie im Sachverhalt beschrieben handelt es sich lediglich um eine Aufgabenzuweisung bzw. -konkretisierung, die der Führungskraft obliegt.

Erst wenn es um eine dauerhafte und eingruppierungsrelevante Besetzung der Teamleitung geht, wäre ein Besetzungsverfahren möglich (aber nicht notwendig) und der PR zu beteiligen.

Die Benennung von Stellvertretern macht die Führungskraft in eigenem Ermessen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 11.12.2024 12:47 ---Weiterhin handelt es sich auch nicht um eine Stellenbesetzung, bei der der PR zu beteiligen wäre. So wie im Sachverhalt beschrieben handelt es sich lediglich um eine Aufgabenzuweisung bzw. -konkretisierung, die der Führungskraft obliegt.

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Eben, wenn es eine Zuweisung einer Tätigkeit ist, die weder zu einer Höhergruppierung führt, noch eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist, dann kann der AG machen was er will.

Allerdings wenn dort eine Zulage/Aufwandsentschädigung gezahlt wird, dann dürfte hier etwas falsch laufen.
Das eine wäre Mitbestimmungspflichtig, dass andere unter Umständen Veruntreuung von Geldern.

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