Liebes Forum,
in aller Kürze folgende Gegebenheit:
Wir haben eine recht neue Referatsleitung (im Amt seit weniger als einem Jahr) und eine derzeit vakante Teamleitungsstelle.
Unsere neue Leitung hat nun einen Kollegen zum kommissarischen Teamleiter und stellvertretenden Referatsleiter ernannt. Eine Höherstufung ist damit nicht verbunden, er erhält eine Aufwandsentschädigung.
Der Kollege ist von allen Teammitgliedern am kürzesten im Dienst und Personalratsmitglied.
Bei der Interims-Besetzung wurde neben dem an Führungsaufgaben interessierten Dienstältesten auch eine Kollegin übergangen, die bereits früher einmal kommissarische Leitung war sowie ein Kollege, der bei der letzten Besetzung der inzwischen wieder vakanten Teamleitung im AC-Verfahren den zweiten Platz belegt hatte.
Die Leitung sagt auf Nachfrage, die kommissarische Besetzung sei nicht mitbestimmungspflichtig. Sie müsse sich nicht rechtfertigen und ihre Entscheidung beruhe auf Vertrauen.
Kann jemand die Sachlage besser einschätzen als ich?

Lieben Dank für eure Hinweise, herzliche Grüße!