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Wechsel Privatwirtschaft in ÖD - Fragen

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koala99:
Hallo zusammen,

ich bin 57 Jahre alt und habe über 25 Jahre in einem Einzelhandelskonzern gearbeitet. Letztes Jahr verlor ich meinen Job, seit Mai 24 bin ich arbeitslos. Bis heute schrieb ich über 80 Bewerbungen. Nur Absagen. Meine Qualifikation: Kaufmann im Einzelhandel und danach Weiterbildung als Betriebswirt. Beim letzten AG verantwortlich für die Verwaltung, Betreuung von diversen Zentralabteilungen und allgemein für die Sicherheit in der Zentrale und in den Filialen zuständig. Habe sehr gutes Geld verdient, mit Firmenwagen, war sehr geschätzt und hatte viel Verantwortung. Dann der Nackenschlag!

Habe nun in meiner Heimatstadt die Ausschreibung Mitarbeiter Stadtordnungsdienst gelesen (TVöD-VKA E 7). Wäre nicht mein Traumjob, rechne mir aber Chancen aus, endlich einen Job zu haben.
Meine Fragen:
1. In welche Stufe könnte ich eingruppiert werden? Maximal in 3, wg. Wechsel aus Privatwirtschaft? Oder doch höher, weil ich eine große Erfahrung in der Thematik Sicherheit aufweise?
2. Ich bin in der PKV (860 € pro Monat inkl. PV). Beteiligt sich die Stadt genauso an den Kosten, wie ein privatwirtschaftlicher AG, also ungefähr die Hälfte des anrechenbaren Beitrags pro Monat mehr zu meinem Nettogehalt als Zuschuss?
3. Es gibt noch eine Betriebsrente (Direktversicherung bei Allianz) bei meinem letzten AG. Übernimmt/beteiligt sich die Stadt am Beitrag?
4. Gibt es sonst noch wichtige Dinge, die ich beachten muss?

Schönen Dank vorab für Eure Hilfe!
LG koala99

MoinMoin:
zu 1. Anspruch dürftest du nur auf Stufe 1 haben, da du mutmaßlich keine einschlägige Berufserfahrung hast.
Falls sie doch einschlägig ist, dann Stufe 3
Wenn man will kann man dir via förderliche Zeiten auch die Stufe 6 geben, Vorbedingung: Du bist der einzige geeignete Kandidat, der nicht für weniger kommen würde.
zu 2. ja, da ist kein Unterschied, ob es aber Probleme gibt, weil du dann monetär gesehen nicht mehr Pflichtversichert bist, aber nicht mehr zur GKV zurück kannst und deswegen der AG nur den Anteil bezahlen muss, denn er für die GKV zahlen müsste, weiß ich nicht. Denke aber das du die üblichen 50% bekommst (ich bekomme sie)
3. denke nein, da du in der VBL als "Betriebsversicherung" zwangsweise rein kommst.
4. förderliche Zeiten müssen vor Vertragsabschluss verhandelt werden.

Organisator:
1. 6, wenn du geschickt verhandelst bzw. der AG bereit ist. Anspruch besteht auf Stufe 1
2. nein, da du pflichtversichert in der GKV bist
3. nein, da es eine eigene Betriebsrente im öD gibt
4. ja, dass dies eine völlig andere Tätigkeit ist, in der du von den "Kunden" schief angeschaut wirst, so ziemlich keinen eigenen Gestaltungsspielraum hast, in der Hierarchie ganz unten bist und sich dies absehbar nicht ändern wird. Daher wird man im Vorstellungsgespräch genau abklopfen, warum du nun gerade diesen Job übernehmen willst und nicht schon absehbar nach kurzer Zeit damit unglücklich bist.

MoinMoin:
ist das so, dass er mit ü55 zurück in die GKV kann?
Müssen muss er jedoch nicht, er darf in der PKV verbleiben.

koala99:
Schon mal vielen Dank für Eure hilfreichen Kommentare.
Bezüglich der PKV ist es so, dass ich mit Vollendung des 55. Lebensjahres die Möglichkeit des Wechsels in die GKV leider verpasst habe. Da ändert auch meine derzeitige Situation nichts. Trotz des Bezugs von Arbeitslosengeld bin ich weiterhin in der PKV und bleibe es auch für immer. Leider! Kann nur noch innerhalb der PKV in den Basis- oder Standardtarif wechseln.

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