Autor Thema: Direktionsrecht Arbeitszeitteilung Kurzzeiteinsätze unter 3 Stunden  (Read 926 times)

StrombergsGesell

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Hallo,
ich suche bereits länger nach Regelwerken zu Kurzzeiteinsätzen bei Teilzeitverträgen im TVöD der Komunen
und eventuelle Beschneidungen der Arbeitszeitschutzgesetze.

Im Bereich offene Ganztagsschule fällt täglicht eine Frühbetreuung von 1 Stunde an.
Die wöchentliche Arbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigten von 15 Stunden teilt
sich auf 1 Stunde Morgens 7 Uhr und 2 Stunden Nachmittags auf.
Normal sind Kurzzeiteinsätze unter 3 Stunden zu vermeiden.
Hier haben sich beide Parteien für den Anfang geeinigt, da der Arbeitsweg im Rahmen liegt.
Leider gibt es dann doch Probleme, da sich im planbaren Urlaubs- und Krankheitsfall
andere Kollegen weigern Ihren Dienst entsprechend anzupassen Beziehungsweise zu teilen.
Hilft hier das Direktionsrecht des Arbeitsgebers um langfristig einen Frühdiens/ Frühbetreuung zu sichern?
Gibt es dazu Rechtssprechungen oder Anreize für die Doppeltbelastung?

Ein Komplexes Thema.