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Kündigungsfrist für Arbeitnehmerin/Beschäftigte

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Firuze:
Hallo zusammen,

ich bin etwas orientierungslos. Vielleicht kann ich hier eine Antwort finden. In meinem Dienstvertrag (aus 2001) ist auf die Kündigungsfrist in der Probezeit hingewiesen worden. ...im Probeverhältnis 14 Tage zu jedem Monatsende.

Weiter gibt es gar nichts. Keine Hinweise auf eine Frist
Weder mit Tarif erwähnt noch etwas anderes. Wie kann ich jetzt vorgehen? Mein Angebot für eine neue Anstellung ist zum 01.04.2025.
Über eine richtige Antwort freue ich mich sehr.

Eine schöne Zeit allen.
Firuze

cyrix42:
Moin, §34 TVöD sieht bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Jahren eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende vor, d.h., eine jetzt eingereichte Kündigung würde zum 30.06.2025 wirksam werden.

Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag zu schließen, der zu beliebiger Zeit greifen kann. Man muss sich nur einigen.

Unique:
Ich dachte immer (bzw. habe es sogar so gelernt), dass der AN immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann? Diese verlängerten Fristen würden nur für AG gelten.
Habe ich da was ganz falsches gelernt?  ???

MaLa:

--- Zitat von: Unique am 13.12.2024 11:59 ---Ich dachte immer (bzw. habe es sogar so gelernt), dass der AN immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann? Diese verlängerten Fristen würden nur für AG gelten.
Habe ich da was ganz falsches gelernt?  ???

--- End quote ---

Ausser der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bestimmt was anderes, wobei die Kündigungsfrist des AN nicht länger sein darf wie die des AG.

KlammeKassen:
Ich bin froh, dass noch jemand wie ich abgestimmt hat; war mir nämlich auch nicht 100 % sicher bei der Auswahl ;D

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