Autor Thema: Jahressonderzahlung TV L NRW  (Read 2689 times)

McOldie

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Antw:Jahressonderzahlung TV L NRW
« Antwort #15 am: 15.12.2024 10:39 »
Danke für all den Input....Auch ich  habe dies vorher gelesen aber wollte es hier nicht postern: "Die Rechtslage ist eine andere.
Zeiten beim selben Arbeitgeber aus einem früheren Arbeitsverhältnis im selben Kalenderjahr sind bei der Höhe der Jahressonderzahlung zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 12.12.2012 – 10 AZR 922/11 – ZTR 2013, 15). Entgegen der früheren Auffassung der Arbeitgeber und entgegen der Rechtsprechung der Vorinstanzen hat das BAG entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich am 1. Dezember des Jahres in einem Arbeitsverhältnis befinden, einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung für die Monate haben, in denen ein Anspruch auf Entgelt bestand. Dabei sei es unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr unterbrochen gewesen sei, beispielsweise weil eine weitere Befristung sich nicht nahtlos angeschlossen habe. Die tarifliche Regelung stelle hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung maßgeblich darauf ab, in welchen Monaten ein Entgeltanspruch gegen denselben Arbeitgeber bestanden habe. Keine Kürzung des Anspruchs um jeweils ein Zwölftel habe für die Monate zu erfolgen, in denen Entgelt von diesem Arbeitgeber gezahlt worden sei, unabhängig davon, ob es sich um das gleiche oder ein früheres Arbeitsverhältnis handele.

NUN habe ich leider keine Rechtschutzvers. aber sehe das auch so...aber es wird ja auch teilweise berücksichtiget weil ich 11/12 bekomme nur halt nicht die 100% ..Wie sehen sie das ? DANKE

Es ist doch alles gesagt. 11/12-tel sind es.

Maggus

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Antw:Jahressonderzahlung TV L NRW
« Antwort #16 am: 16.12.2024 09:27 »
@McOldie

Danke für den Input - wieder etwas dazugelernt.