Hallo zusammen,
ich hoffe diese Frage wurde nicht bereits gestellt, bei einer ersten Recherche konnte ich jedoch nichts zu meinem speziellen Fall finden.
Ich habe das Studium zum gehobenen Dienst bereits vor einigen Jahren erfolgreich absolviert.
Vor dem Studium war ich einmalig bei einer gesundheitlichen Untersuchung für die Verbeamtung auf Widerruf.
Als ich meine erste Stelle antrat war ich mich recht sicher, dass ich nochmals zum Arzt muss, um auf Probe verbeamtet zu werden. Dies verneinte mein Dienstherr allerdings. Ich fand das komisch, weil meine Kommilitonen eigentlich alle zu noch einer Untersuchung mussten, habe das aber so hingenommen.
Nun bin ich seit kurzem auf Lebzeiten verbeamtet und dachte mir spätestens jetzt muss ich nochmals zum Arzt. Also habe ich nachgefragt und angeboten, nochmals zur Untersuchung zu gehen. Doch auch diesmal verneinte mein Dienstherr und übergab mir letztendlich die Urkunde.
Ist das so alles rechtens?
Ich habe nun Angst, dass dies in vielen Jahren einem neuen Dienstherrn auffallen könnte und dieser mich dann evtl. zur amtsärztlichen Untersuchung schickt, um diese nachzuholen. Nun weiß ja niemand wie es in einigen Jahren mit der Gesundheit aussieht (bin jetzt gerade top fit). Könnte mir daraus noch ein Nachteil entstehen? Oder bin ich nun "fein raus" weil mein Dienstherr die Untersuchung einfach nicht verlangt hat?
Prinzipiell wäre ich auch jetzt noch völlig offen dafür nochmals freiwillig zum Amtsarzt zu gehen.
Allerdings würde ich mir dies sparen, wenn es ohnehin nicht nötig ist.
Wie ist die rechtliche Lage?
Viele Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus!