Ich fange mal bei der grundsätzlichen Frage an: würde eine Verbeamtungim gD überhaupt möglich sein mit Fachabitur, Fachwirtausbildung, Berufserfahrung aber ohne mindestens Fachhochschulabschluss?
Ich kann Organisator nur beipflichten. Aktuell scheidet eine Verbeamtung grundsätzlich aus. Grundlage wäre § 16 LVO, der auf die Laufbahn besonderer Fachrichtung verweist. Eine Verbeamtung in Laufbahngruppe 2 ist nur mit Studium möglich (siehe Anlage 2 zu § 16 LVO). Hinzu kommt, dass vom Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 2, die den Erwerb der Befähigung durch einen Vorbereitungsdienst vorschreibt,
die Einstellung solcher Bewerberinnen und Bewerber in die entsprechende Laufbahn mit Vorbereitungsdienst nicht mehr zulässig, die ihre Befähigung nach den Vorschriften über Beamtinnen oder Beamte besonderer Fachrichtung erworben haben oder anders, dem Regellaufbahnbewerber gebührt der Vorrang. Ein Fachwirt, egal welcher Fachrichtung, ist kein Studium.
Ob eine Verbeamtung mit dem angekündigten neuen Laufbahnrecht möglich ist, wird sich in Zukunft zeigen.