Autor Thema: Amtsärztliche Untersuchung Wechsel vom Soldaten zur Kommune  (Read 1413 times)

MaHa1710

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Moin,

ich habe auch im Thread nichts aktuelles zu diesem Thema finden können.

Meine Dienstzeit endet im September 2025 nach 12 Jahren bei der Bundeswehr.
Nun habe ich mich bei Kommunen beworben und auch Zusagen erhalten.

Ich werde dann im nächsten Jahr zum Anwärter ernannt in NRW.
Jedoch habe ich vor 1 Jahr eine Psychotherapie begonnen, diese endet im Januar/Februar 2025.
Es handelte sich dort um eine Anpassungsstörung laut Diagnose. Diese hat aber einen positiven Verlauf genommen, sodass sie erfolgreich beendet wird.
Das würde mir der Psychologe auch bescheinigen.


Nun habe ich Angst, dass mir die Ernennung zum Beamten auf Widerruf dadurch versagt werden könnte.

Kennt sich wer auf diesem Gebiet aus ?
« Last Edit: 12.12.2024 18:25 von Admin »

Bruce Springsteen

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Moin,

geh damit offen um. Gib alles wahrheitsgemäß - auch ggüber Versicherung - an.

Ich habe ne krassere Geschichte hinter mir - u.a 1,5 Jahre nach der BW ohne Versicherungsschutz in D unterwegs - und hab es trotzdem geschafft.

Sollte bei Dir kein Problem darstellen, erst Recht mit deiner geschilderten Prognose.

Viel Erfolg. MKG von nem SAZ 8er

MaHa1710

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Erstmal danke für deinen Beitrag.

Um die Krankenversicherung mache ich mir keine Gedanken.
Lediglich um die Bewertung der Psychotherapie.


BennoBerghammer

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Die PKV macht da eher mehr Zicken (Risikozuschläge oder Ablehung) als der Amtsarzt. Wobei dann immer noch die Öffnungsaktion bleibt, die auch alles andere als schlecht ist - halt ohne Beihilfeergänzungstarif.

Die amtsärztliche Begutachtung bezieht sich auf das Gesamtbild (d.h. ggf. weitere Vorerkrankungen, ggf. Außendiensteignung usw.) grundsätzlich mit der Fragestellung, ob eine vorzeitige, dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintritt oder nicht (s. z.B. https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:2f6d68d7-b446-482c-92ea-8bd3e883ef12/ag_broschuere.pdf, Punkt 2.1).

Eine Anpassungsstörung sollte prognostisch eher günstig sein. Auch die Aufnahme einer Psychotherapie ist positiv zu werten - schließlich wartest du nicht ab, bis sich eine PTSD oder anderes entwickeln..

Hier ein informativer Beitrag dazu: https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/verhindert-psychotherapie-verbeamtung-jurastudium-referendariat-staatsdienst

Gibt auch Urteile dazu, auf die Schnelle finde ich aber keine.

Was bei sowas hilft (und vermutlich vom Amtsarzt auch angefordert werden wird) ist eine fachärztliche Stellungnahme. Den Amtsärzten kommt zwar eine besondere Stellung und die abschließende ärztliche Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zu, i. d. R. holen sich diese bei prognostisch relevanten Erkrankungen aber immer von den Behandlern Stellungnahmen. Idealerweise sollte da dann auch z.B. eine prognostische Einschätzung enthalten sein.

Zumal du ja eh angegeben hast, dass der positive Abschluss der Psychotherapie unmittelbar bevorsteht.

Sollte - wenn du in den letzten Jahren nicht bereits andere psychische oder physische Erkrankungen hattest, kein Problem darstellen.


Grüße
Benno



MaHa1710

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Vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.
Tatsächlich nimmt mir das die Sorgen schon etwas.

Ich verstehe daraus das ich meinen Psychologen quasi schon im Vorfeld bitten kann, mir eine Stellungnahme auszustellen.
Er weiß natürlich alles schon bezüglich der bevorstehenden Stelle, daher wird das denke ich für ihn Formalität sein.

Daher Dankeschön.

Casa

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Ich sehe hier keine Schwierigkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit den Beamten vor Ernennung zum BaP erneut zu untersuchen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

harrystyles

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Moin,

ich habe auch im Thread nichts aktuelles zu diesem Thema finden können.

Meine Dienstzeit endet im September 2025 nach 12 Jahren bei der Bundeswehr.
Nun habe ich mich bei Kommunen beworben und auch Zusagen erhalten slope.

Ich werde dann im nächsten Jahr zum Anwärter ernannt in NRW.
Jedoch habe ich vor 1 Jahr eine Psychotherapie begonnen, diese endet im Januar/Februar 2025.
Es handelte sich dort um eine Anpassungsstörung laut Diagnose. Diese hat aber einen positiven Verlauf genommen, sodass sie erfolgreich beendet wird.
Das würde mir der Psychologe auch bescheinigen.


Nun habe ich Angst, dass mir die Ernennung zum Beamten auf Widerruf dadurch versagt werden könnte.

Kennt sich wer auf diesem Gebiet aus ?
Bei der Amtsärztlichen Untersuchung wird deine gesundheitliche Eignung für den Beamtenstatus beurteilt. Dabei spielen sowohl körperliche als auch psychische Aspekte eine Rolle.