Die PKV macht da eher mehr Zicken (Risikozuschläge oder Ablehung) als der Amtsarzt. Wobei dann immer noch die Öffnungsaktion bleibt, die auch alles andere als schlecht ist - halt ohne Beihilfeergänzungstarif.
Die amtsärztliche Begutachtung bezieht sich auf das Gesamtbild (d.h. ggf. weitere Vorerkrankungen, ggf. Außendiensteignung usw.) grundsätzlich mit der Fragestellung, ob eine vorzeitige, dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintritt oder nicht (s. z.B.
https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:2f6d68d7-b446-482c-92ea-8bd3e883ef12/ag_broschuere.pdf, Punkt 2.1).
Eine Anpassungsstörung sollte prognostisch eher günstig sein. Auch die Aufnahme einer Psychotherapie ist positiv zu werten - schließlich wartest du nicht ab, bis sich eine PTSD oder anderes entwickeln..
Hier ein informativer Beitrag dazu:
https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/verhindert-psychotherapie-verbeamtung-jurastudium-referendariat-staatsdienstGibt auch Urteile dazu, auf die Schnelle finde ich aber keine.
Was bei sowas hilft (und vermutlich vom Amtsarzt auch angefordert werden wird) ist eine fachärztliche Stellungnahme. Den Amtsärzten kommt zwar eine besondere Stellung und die abschließende ärztliche Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zu, i. d. R. holen sich diese bei prognostisch relevanten Erkrankungen aber immer von den Behandlern Stellungnahmen. Idealerweise sollte da dann auch z.B. eine prognostische Einschätzung enthalten sein.
Zumal du ja eh angegeben hast, dass der positive Abschluss der Psychotherapie unmittelbar bevorsteht.
Sollte - wenn du in den letzten Jahren nicht bereits andere psychische oder physische Erkrankungen hattest, kein Problem darstellen.
Grüße
Benno