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Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?

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ponny:
Danke soweit.

Warum dann in unserer und anderen Kommunen das mit dem Gemeindevorstand und Magistrat?

FGL:

--- Zitat von: ponny am 12.12.2024 09:54 ---Warum dann in unserer und anderen Kommunen das mit dem Gemeindevorstand und Magistrat?

--- End quote ---
Weil Hessen ein Sonderding fährt. § 73 Absatz 1 Satz 1 1. HS HGO sieht vor, dass der Gemeindevorstand die Gemeindebediensteten einstellt, befördert und entlässt. Der 2. HS sieht eine Übertragungsbefugnis auf andere Stellen vor, von der bei Euch und in den Nachbarstädten offenbar kein Gebrauch gemacht worden ist.

ab3enteuer:

--- Zitat von: FGL am 12.12.2024 17:38 ---
--- Zitat von: ponny am 12.12.2024 09:54 ---Warum dann in unserer und anderen Kommunen das mit dem Gemeindevorstand und Magistrat?

--- End quote ---
Weil Hessen ein Sonderding fährt. § 73 Absatz 1 Satz 1 1. HS HGO sieht vor, dass der Gemeindevorstand die Gemeindebediensteten einstellt, befördert und entlässt. Der 2. HS sieht eine Übertragungsbefugnis auf andere Stellen vor, von der bei Euch und in den Nachbarstädten offenbar kein Gebrauch gemacht worden ist.

--- End quote ---

seltsames System, nicht wahr?

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