Autor Thema: Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?  (Read 2579 times)

ponny

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Hallo,

befinde mich in der Ausbildung zur Vfa. Was ich noch nicht so richtig verstanden habe, wer entscheidet letztlich darüber, wer eingestellt wird, werden muss, darf.

Ich arbeite in einer kleinen Kommune. Ich musste nur einen Einstellungstest machen, war die Beste. Die Zweitbeste und ich wurden eingestellt.

Mit uns hat ein anderer Kollege angefangen. Ein ausgelernter Vfa. Der musste vorher ein Vorstellungsgespräch führen. Da war er wohl auch der Beste. Die Teilnehmer von uns aus dem Bewerbungsgespräch gaben dann eine Empfehlung an den Gemeindevorstand ab, dieser der dann folgte und einstimmig für den Bewerber war.

Bei kleineren Nachbarstädten läuft das mit deren Magistrat genauso.

Wie ist das aber in noch größeren Stâdten, die auch einen Magistrat oder Rat haben oder bei anderen Behörden (Landkreisen mit Kreisausschuss, Regierungspräsidien, Agentur für Arbeit, andere große Landes- und Bundesbehörden ...), geht da auch jede Personalentscheidung durch irgendein Gremium (welche?) oder liegt da die Entschedung einzig in der Personalabteilung, nach dem nach einem Gespräch die Punktbesten feststehen?

Freue mich auf eure Aufklärung.

Dankeschön.

LG

FGL

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Antw:Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?
« Antwort #1 am: 12.12.2024 01:31 »
Wie ist das aber in noch größeren Stâdten, die auch einen Magistrat oder Rat haben oder bei anderen Behörden (Landkreisen mit Kreisausschuss, Regierungspräsidien, Agentur für Arbeit, andere große Landes- und Bundesbehörden ...), geht da auch jede Personalentscheidung durch irgendein Gremium (welche?) oder liegt da die Entschedung einzig in der Personalabteilung, nach dem nach einem Gespräch die Punktbesten feststehen?
Das ist von Organisation zu Organisation verschieden. Bei uns (Landkreis) trifft der Fachvorgesetzte, in dessen Bereich die einzustellende Person eingesetzt werden wird, die Auswahlentscheidung. Die Personalabteilung überprüft nur, ob die Auswahlentscheidung offenkundig rechtswidrig ist, hat ansonsten aber nichts zu melden.

clarion

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Antw:Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?
« Antwort #2 am: 12.12.2024 05:49 »
Bei entscheidet ein Auswahlgremium aus dem Personalbereich und Fachebene gemeinsam. Im Auswahlgremium ist außerdem Personalrat und falls erforderlich Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung vertreten. Die letzteren in beratende Funktion. Meistens ist die Personalauswahl eine Konsensentscheidung.

MoinMoin

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Antw:Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?
« Antwort #3 am: 12.12.2024 06:51 »
Bei entscheidet ein Auswahlgremium aus dem Personalbereich und Fachebene gemeinsam. Im Auswahlgremium ist außerdem Personalrat und falls erforderlich Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung vertreten. Die letzteren in beratende Funktion. Meistens ist die Personalauswahl eine Konsensentscheidung.
Dito
wobei auch die rein Beratenden zum Konsens beitragen
Und seitens der Fachebene sowohl der zukünftiger Vorgesetzter und im MINT Bereich mindestens ein zukünftiger Kollege dabei ist

BAT

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Antw:Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?
« Antwort #4 am: 12.12.2024 08:49 »
Eigentlich entscheidet der Bewerber über seine Einstellung und die Konditionen autonom.

Früher, vor dem Arbeitnehmermarkt das Personalrat unter Beteiligung des PR.

ponny

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Antw:Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?
« Antwort #5 am: 12.12.2024 09:54 »
Danke soweit.

Warum dann in unserer und anderen Kommunen das mit dem Gemeindevorstand und Magistrat?

FGL

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Antw:Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?
« Antwort #6 am: 12.12.2024 17:38 »
Warum dann in unserer und anderen Kommunen das mit dem Gemeindevorstand und Magistrat?
Weil Hessen ein Sonderding fährt. § 73 Absatz 1 Satz 1 1. HS HGO sieht vor, dass der Gemeindevorstand die Gemeindebediensteten einstellt, befördert und entlässt. Der 2. HS sieht eine Übertragungsbefugnis auf andere Stellen vor, von der bei Euch und in den Nachbarstädten offenbar kein Gebrauch gemacht worden ist.

ab3enteuer

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Antw:Wer ist bzgl. Personalentscheidung zuständig?
« Antwort #7 am: 15.12.2024 23:53 »
Warum dann in unserer und anderen Kommunen das mit dem Gemeindevorstand und Magistrat?
Weil Hessen ein Sonderding fährt. § 73 Absatz 1 Satz 1 1. HS HGO sieht vor, dass der Gemeindevorstand die Gemeindebediensteten einstellt, befördert und entlässt. Der 2. HS sieht eine Übertragungsbefugnis auf andere Stellen vor, von der bei Euch und in den Nachbarstädten offenbar kein Gebrauch gemacht worden ist.

seltsames System, nicht wahr?