Autor Thema: [RP] Beilhilfeanspruch Kind mit Einkommen  (Read 943 times)

tobsen89

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[RP] Beilhilfeanspruch Kind mit Einkommen
« am: 12.12.2024 08:14 »
    Guten Tag, folgende Situation:

    Vater Angesteller aber privat versichert
    Mutter Beamte in RLP
    Kind von 1 Jahr
    Kind zu 80% beihilfeberechtigt, sprich 20% privatversichert

    Wir würden gerne unsere Freiflächen PV Anlage dem Kind überschreiben. Hier kam ein Hinweis eines Freundes das man ab 505 Euro Einkommen im Monat familienversicherungspflichtig wird (600 Euro im Monat Einnahmen, wovon die Kosten schon größtenteils ab sind, also demzufolge auch ca. 600 Euro Einkommen!).

     Ich habe geforscht und nun mal meine Gedankengänge, ggf. kann jemand diese bestätigen, vervollständigen oder korrigieren:

    - Da wir beide nicht in der gesetzlichen sind kann unser Kind alleine ja nicht da rein. Heißt die Möglichkeit dürfte eigentlich erledigt sein
    - ich habe mich dann gefragt ob der Beihilfeanspruch für unser Kind ggf. wegfiele. Hier habe ich im Gesetz folgendes gefunden:
    Beihilfeberetigt ist das Kind solange wie der Anspruch auf Familienzuschlag besteht im Sinne des Landesbesoldungsgesetztes
    Sinngemäß steht dort, solange der Kindergeldanspruch besteht besteht Anspruch auf Beihilfe

Eine Höchstgrenze oder was ist wenn das Kind jetzt ein hohes eiegnes Einkommen hat kann ich nicht finden.

Wäre aber dankbar wenn das jemand mit Ahnung bestätigt. Danke!
« Last Edit: 12.12.2024 18:25 von Admin »

Poincare

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Antw:Beilhilfeanspruch Kind mit Einkommen
« Antwort #1 am: 12.12.2024 12:44 »
Zunächst: Ich habe noch nie das Wort "familienversicherungspflichtig" irgendwo gelesen. Entweder dein Freund hat das erfunden, oder es ist ein Missverständnis.

Beilihfeanspruch hängt in den meisten Ländern am Ende am Kindergeldanspruch. Kindergeldanspruch besteht auch bei Kindern, die 10k im Monat an der Börse machen, solange sie Minderjährig sind, oder bis 25 wenn das Kind noch in der Ausbildung ist.

Worst case in eurem Fall ist vermutlich nur, dass ihr die volle Privatversicherung bezahlen müsst, wenn der Beihilfeanspruch entfällt. Wenn das Kind nicht über die Öffnungsaktion rein gekommen ist, sollte euch das nicht arm machen.

tobsen89

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Antw:Beilhilfeanspruch Kind mit Einkommen
« Antwort #2 am: 12.12.2024 16:34 »
danke für deine Antwort. also sollte nichts passieren.

Arm würde uns es nicht machen den Beitrag voll zu zahlen aber dann würde die investition in die freiflähen PV keinen sinn machen. und will es nicht im nachgang bereuen. danke