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Eingruppierung bei Bearbeitung des Stellenplans

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coke132:
Hallo zusammen,

nachdem meine Kollegin (A12), die immer das Stellplan- und Organisationsmanagement inne hatte, seit Juli erkrankt ist, habe ich die Aufgabe von ihr vollumfänglich übernommen - mit allem was dazugehört (JourFixe-Termine, Beratung, Auswertung, Einpflegen aller relevanten Daten: ATZ, WBS usw,...).
Nun habe ich (E11) im November die Zulage gem. §14 TV-L für höherwertige Tätigkeiten beantragt, welche leider abgelehnt wurde, da "meine Eingruppierung schon über der eigentlichen E10 liegt, welche für diese Tätigkeiten angesetzt wird" liegt.
Ist es tatsächlich so, dass alle Stellenplan-Verantwortlichen in der 10 eingruppiert sind? Gibt es hierzu irgendeine Richtlinie oder Beispiele oder ähnliches?

Danke für eine kurze Einschätzung. 

MoinMoin:
Es gibt die Entgeltordnung und daraus kann man es erraten, wie man eingruppiert ist.
Immer halt aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten.
Mir ist keine vorgefertigte Meinung bekannt, die mal ausgerechnet hat wo die Bezeichnung Stellenplan-Verantwortlicher beschrieben wäre

JC83:

--- Zitat von: coke132 am 12.12.2024 12:11 ---Hallo zusammen,

nachdem meine Kollegin (A12), die immer das Stellplan- und Organisationsmanagement inne hatte, seit Juli erkrankt ist, habe ich die Aufgabe von ihr vollumfänglich übernommen - mit allem was dazugehört (JourFixe-Termine, Beratung, Auswertung, Einpflegen aller relevanten Daten: ATZ, WBS usw,...).
Nun habe ich (E11) im November die Zulage gem. §14 TV-L für höherwertige Tätigkeiten beantragt, welche leider abgelehnt wurde, da "meine Eingruppierung schon über der eigentlichen E10 liegt, welche für diese Tätigkeiten angesetzt wird" liegt.
Ist es tatsächlich so, dass alle Stellenplan-Verantwortlichen in der 10 eingruppiert sind? Gibt es hierzu irgendeine Richtlinie oder Beispiele oder ähnliches?

Danke für eine kurze Einschätzung.

--- End quote ---

SB im Bereich Stellenwirtschaft mit den genannten Tätigkeiten sind schon tendenziell E11; E12 sehe ich nicht, da es hier an dem gesteigerten Maß der Verantwortung fehlen dürfte.

Schinkensandwich:
Alle die ich kenne (bei verschiedenen Arbeitgebern im Bereich des TV-L) und die exakt diese Aufgaben machen, sind überwiegend eher in E10 eingruppiert. Davon macht aber (logischerweise) keiner nur den Stellenplan und das Org.management (ist ja auch keine tagesfüllende Aufgabe), sondern schon auch andere Tätigkeiten. Die Stellenbewirtschaftung dient häufig dazu, die Heraushebung nach E10 zu begründen.

Wundert mich aber nicht, dass die verbeamtete vorherige Kollegin in A12 war. So kenne ich das (leider) auch. Auch wenn man im Beamtenforum ständig lesen darf, dass es ja angeblich so viele Konstellationen geben soll, bei denen Beamte gegenüber Angestellten benachteiligt sind.

Organisator:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 13.12.2024 13:52 ---Wundert mich aber nicht, dass die verbeamtete vorherige Kollegin in A12 war. So kenne ich das (leider) auch. Auch wenn man im Beamtenforum ständig lesen darf, dass es ja angeblich so viele Konstellationen geben soll, bei denen Beamte gegenüber Angestellten benachteiligt sind.

--- End quote ---
Nicht vollständig gelesen. Es gibt Konstellationen, bei denen der Beamte gegenüber den Angestellten benachteiligt sein kann. Und umgekehrt.

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