Autor Thema: [BY] [BW] Pauschale Behilfe o. Öffnungsaktion?(33J., gD, Kapitalerträge, o.Kind)  (Read 1900 times)

PiceaAbies

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Servus!

Ich stehe am Ende meines Studiums und muss bald eine Entscheidung treffen.

Ich sammle schon einige zeitlang Informationen und habe hier viel quergelesen, würde mich aber freuen, wenn ich hier noch ein paar Sichtweisen/Meinungen zu meiner Situation bekommen könnte.

Kurze Vorstellung meiner Situation:

- Ich bin 33 Jahre alt

-Vor meinem Studium hatte ich eine Ausbildung absolviert und war danach berufstätig.
Bisher habe ich ca. acht Entgeltpunkte erworben.

-Kinder sind mit meinem Partner nicht geplant.

-Ich hab ca. 120.000€ in ETF/Aktien als Altersvorsorge investiert, soll auch die nächsten Jahre noch weiter investiert werden.

-Meine Gesundheitsweste ist leider nicht mehr ganz weiß: Ich habe zwar keine akute, einschränkende Krankheit, aber habe das ein oder andere "Wehwehchen" über die Jahre gesammelt.

Nun zu meiner Frage:
Ich stehe am Ende meines Studiums und stehe vor folgenden Möglichkeiten:

1. -> Ein Jahr Anwärter in Bayern, in dem Zeitraum bleibe ich freiwillig in der GKV. Dadurch ist zumindest eine Diagnose über 5 Jahre her.
Als Beamter auf Probe nutze ich dann entweder die Öffnungsaktion bzw. versuche über einen Honorarberater/Voranfrage evtl. sogar auf normalen Wege in die PKV zu kommen. (Die Chancen sind aber vermutlich gering).

2. -> Zwei Jahre Trainee in Baden-Württemberg als Angestellter und in der GKV.
Danach entweder Pauschale Beihilfe oder versuchen in die PKV zu kommen, mit oder ohne Öffnungsaktion.


Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich durch meine erworbenen Rentenansprüche später mal in die KVdR könnte?
Was ich aber noch nicht sicher herauslesen konnte:

Werden dann trotzdem meine Kapitalerträge zur Berechnung des Beitrags herangezogen, auch wenn ich schon Rentenansprüche erworben habe? Da es trotz Vorversicherungszeiten eine freiwillige Mitgliedschaft ist?
Ist das so korrekt?


Das würde natürlich die Pauschale Beihilfe unattraktiv machen, da die Kapitalerträge vom PKV-Pensionär dagegen nicht miteinberechnet werden.

Lohnt sich denn eine PKV noch mit 30% Risikoaufschlag?
Ich steige mit A11 ein, A13 bewertete Stelle ist langfristig angestrebt. Bin aber auch Späteinsteiger.


Mir ist klar: keiner hat hier eine Glaskugel und ohne konkrete Angebote einer PKV zu haben, auch schwierig zu beantworten.
Ich habe halt etwas Bedenken, dass die PKV im Alter trotz Beihilfe dann absurd teuer wird.
Wenn ich mir allerdings unser gesetzliches Krankenkassensystem ansehe, besteht hier natürlich auch gut die Chance, dass das so nicht weiter finanzierbar ist.

Aber vielleicht war jemand schon in einer ähnlichen Situation oder hat noch eine Information die mir fehlt?

Vielen Dank schonmal!
 :)

Helli04

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Ich hätte an deiner Stelle null Bedenken bezüglich der PKV.

Bei deinen Ersparnissen jetzt schon, keine Kinder geplant, A13 als Endbesoldung sollte die PKV im Alter kein Problem sein.

Für meine Frau und mich (A11, A12, beide Vollzeit, ebenfalls ohne Kinder) sehen wir nicht das geringste Problem, obwohl unsere PKV im Alter stärker ansteigt, da es beim Abschluss keinen Alterszuschlag gab wie es ihn heute gibt, um den Anstieg im Alter zu dämpfen.

Zu deiner "Gesundheitsakte" noch: Kleinigkeiten führen nicht dazu, dass der Versicherer dir einen Risikozuschlag aufbürdet.

EdekaA11

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Servus!

Ich stehe am Ende meines Studiums und muss bald eine Entscheidung treffen.

Ich sammle schon einige zeitlang Informationen und habe hier viel quergelesen, würde mich aber freuen, wenn ich hier noch ein paar Sichtweisen/Meinungen zu meiner Situation bekommen könnte.

Kurze Vorstellung meiner Situation:

- Ich bin 33 Jahre alt

-Vor meinem Studium hatte ich eine Ausbildung absolviert und war danach berufstätig.
Bisher habe ich ca. acht Entgeltpunkte erworben.

-Kinder sind mit meinem Partner nicht geplant.

-Ich hab ca. 120.000€ in ETF/Aktien als Altersvorsorge investiert, soll auch die nächsten Jahre noch weiter investiert werden.

-Meine Gesundheitsweste ist leider nicht mehr ganz weiß: Ich habe zwar keine akute, einschränkende Krankheit, aber habe das ein oder andere "Wehwehchen" über die Jahre gesammelt.

Nun zu meiner Frage:
Ich stehe am Ende meines Studiums und stehe vor folgenden Möglichkeiten:

1. -> Ein Jahr Anwärter in Bayern, in dem Zeitraum bleibe ich freiwillig in der GKV. Dadurch ist zumindest eine Diagnose über 5 Jahre her.
Als Beamter auf Probe nutze ich dann entweder die Öffnungsaktion bzw. versuche über einen Honorarberater/Voranfrage evtl. sogar auf normalen Wege in die PKV zu kommen. (Die Chancen sind aber vermutlich gering).

2. -> Zwei Jahre Trainee in Baden-Württemberg als Angestellter und in der GKV.
Danach entweder Pauschale Beihilfe oder versuchen in die PKV zu kommen, mit oder ohne Öffnungsaktion.


Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich durch meine erworbenen Rentenansprüche später mal in die KVdR könnte?
Was ich aber noch nicht sicher herauslesen konnte:

Werden dann trotzdem meine Kapitalerträge zur Berechnung des Beitrags herangezogen, auch wenn ich schon Rentenansprüche erworben habe? Da es trotz Vorversicherungszeiten eine freiwillige Mitgliedschaft ist?
Ist das so korrekt?


Das würde natürlich die Pauschale Beihilfe unattraktiv machen, da die Kapitalerträge vom PKV-Pensionär dagegen nicht miteinberechnet werden.

Lohnt sich denn eine PKV noch mit 30% Risikoaufschlag?
Ich steige mit A11 ein, A13 bewertete Stelle ist langfristig angestrebt. Bin aber auch Späteinsteiger.


Mir ist klar: keiner hat hier eine Glaskugel und ohne konkrete Angebote einer PKV zu haben, auch schwierig zu beantworten.
Ich habe halt etwas Bedenken, dass die PKV im Alter trotz Beihilfe dann absurd teuer wird.
Wenn ich mir allerdings unser gesetzliches Krankenkassensystem ansehe, besteht hier natürlich auch gut die Chance, dass das so nicht weiter finanzierbar ist.

Aber vielleicht war jemand schon in einer ähnlichen Situation oder hat noch eine Information die mir fehlt?

Vielen Dank schonmal!
 :)

Persönlich würde ich sagen, dass es bei mit der Verbeamtung+PKV dennoch passt.

BennoBerghammer

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Hi und willkommen (bald) im Club der Ernannten :)

Ich kann dir insoweit Auskunft geben, dass ich in deinem Alter bin, A10, mit Vorerkrankungen und auch den Weg über einen Versicherungsberater gegangen bin.

Aufgrund der Vorerkrankungen war klar, dass nur die Öffnungsaktion in Frage kommt.
Um hier einen möglichst idealen Vertrag zu bekommen, hab ich in den sauren Apfel gebissen und um die 800,- € für einen Versicherungsberater und mehrere anonymen Voranfragen gelöhnt.

Zunächst zum Berater: beste Entscheidung! Im Freundeskreis hat es jemand (mit Vorerkrankungen) über einen Makler versucht und ein grottenschlechtes Angebot bekommen. Dann bei einem großen Versicherer direkt bei 20% Risikozuschlag noch einen Beihilfeergänzungstarif erhalten. Unabhängige Beratung ist bei einer solchen (meist lebenslangen) Entscheidung sehr anzuraten. Und auch mit Vorerkrankungen ist nicht gesagt, dass du keinen Beihilfeergänzungstarif erhältst.

Ich hab den Berater auch gefragt, ob es (mit der Öffnungsaktion) überhaupt Sinn macht, oder nicht besser gleich in der GKV zu bleiben. Kurz gesagt: Sich als Beamter (in Bayern) freiwillig in der GKV zu versichern sei nur in seltenenen Fällen (z.B. mit mehreren Kindern o. dgl.) sinnvoll.

Die Tarife über die Öffnungsaktion sind aufgrund der Beihilfe auch ohne Beihilfeergänzungstarif gut und die Leistungen sind besser als in der GKV.

Ich habe 30% Risikozuschlag und zahle (mit priv. Pflegeversicherung) um die 400,- im Monat.
Freiwillig versichert würde ich deutlich mehr zahlen.

Eine pauschale Aussage ist vermutlich nicht möglich.
Aber all diese Fragen solltest du auch dem Versicherungsberater stellen, der kann dir dann wesentlich besser Auskunft geben. Und dafür zahlst du ja auch :)

Und zum Thema Alter: die Beihilfe übernimmt im Ruhestand denn 70% , was die Versicherer in der Beitragsentwicklung mit einkalkulieren. Der Beitrag bleibt dann mit dem Eintritt in den Ruhestand in etwa gleich wenn ich mich recht erinnere.

kdst

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Servus!

Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich durch meine erworbenen Rentenansprüche später mal in die KVdR könnte?
Was ich aber noch nicht sicher herauslesen konnte:

Werden dann trotzdem meine Kapitalerträge zur Berechnung des Beitrags herangezogen, auch wenn ich schon Rentenansprüche erworben habe? Da es trotz Vorversicherungszeiten eine freiwillige Mitgliedschaft ist?
Ist das so korrekt?


Das würde natürlich die Pauschale Beihilfe unattraktiv machen, da die Kapitalerträge vom PKV-Pensionär dagegen nicht miteinberechnet werden.

Es gab kürzlich eine Diskussion dazu im Finanztip-Forum:
https://www.finanztip.de/community/forum/thema/16657-neuerungen-in-der-privaten-krankenversicherung/?pageNo=8

Dort wird die Meinung vertreten, dass man als Beamter nicht in die KVdR kommt, egal ob man Rentenansprüche hat oder nicht. Das hieße dann freiwillige Mitgliedschaft in der GKV und Kapitalerträge zählen mit rein (übrigens auch schon vor der Rente, sofern man mit der Besoldung nicht eh über die BBG liegt). Das mit der Verbeitragung von Kapitaleinkünften könnte natürlich ohnehin in absehbarer Zukunft für alle GKV-versicherten Rentner gelten.

PiceaAbies

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Vielen Dank für die Antworten! Hilft mir auf jedenfall schon weiter!


@BennoBerghammer
Wahrscheinlich darf man hier keine Werbung machen, aber hast du eine Empfehlung für einen Berater (evtl. geht das per Privatnachricht)?
Ich hab schon ein paar gegoogelt, aber wenn du bereits gute Erfahrungen bei jemanden gemacht hast, wäre das eine sehr wertvolle Info.

@kdst
Danke für den Hinweis!

Saxum

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Als Beamter in die KVdR: Nein.

Um es kurz und knackig zu machen, § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V sagt "Nö".

Zu den Vorerkrankungen, egal ob man welche hat oder nicht, viele oder wenige, es empfehlt sich grundsätzlich immer möglichst anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherern zu durchführen. Anonym, weil dann bei der finalen Antragsstellung nicht angegeben werden muss, dass eine andere Krankenversicherung wen abgelehnt hatte. Jede Krankenversicherung bewertet die ein und gleiche Diagnose/Vorerkrankung tatsächlich ganz anderes als die nächste.

Zudem, wenn es auf die Öffnungsaktion hinausläuft, muss man dank der anonymen Risikovorabfrage sich nicht bei dem "ersten Versicherer" sich anmelden. Man kann dann "frei" wählen, weil manche andere Krankenversicherer mit Öffnungsaktion auch nicht unbedingt direkt automatisch die vollen 30% als Risikozuschlag erheben - wie beim "größten Krankenversicherer der Beamten". Die Grundtarife können sich auch differenzieren und daher bei dem einen etwas vorteilhafter sein als beim anderen (z.B. keine Begrenzung auf Heilmittelhöchstsätze des Bundes).

Die Grundtarife und die Beihilfe erstatten zusammen immer zu 100% auf dem Niveau der Beihilfeleistungen. Ein Beihilfeergänzungstarif ist nicht "überlebensnotwendig", dafür gibt es andere Lösungen die man sich selbst zusammenstellen kann oder es "anspart" (z.B. Restkosten für Zahnersatz nach Beihilfe und Grundtarif, Auslandskrankenversicherung via Automobilclub, Zweibettzimmer via Krankenhaustagegeld oder Zweibettzimmertarif ohne Privatarzt, etc.).

Zum Punkt "Zweibettzimmer", sollte es doch trotzdem auf die Öffnungsaktion hinauslaufen: Wenn die Beihilfe im jeweiligen Bundesland Wahlleistungen erstattet, dann hat man auch via Öffnungsaktion Anspruch auf den Tarif für Wahlleistungen.