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Vergleich Beamter vs. Angestellter - Berücksichtigung Absetzbarkeit RV-Beiträge
Gruenhorn:
Es ist richtig. Die PKV Kosten sind (fast) vollständig abzugsfähig, auch über die 1900 Euro hinaus. Es gehen aber keine sonstigen Versicherungen mehr, da der Freibetrag aufgebraucht ist.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Gruenhorn am 23.12.2024 20:06 ---Es ist richtig. Die PKV Kosten sind (fast) vollständig abzugsfähig, auch über die 1900 Euro hinaus. Es gehen aber keine sonstigen Versicherungen mehr, da der Freibetrag aufgebraucht ist.
--- End quote ---
Rentenversicherung und Pflegeversicherung sind das einzige, was dann noch geht.
Arbeitslosenversicherung wird hingegen nicht akzeptiert..... kann man also leider nicht mal steuermindernd nutzen.
Alles weitere (Haftpflicht, KFZ, Hausrat, private Rechtsschutz, BU) ist leider auch nicht mehr berücksichtigungsfähig, weil alleine die KK schon die 1.900 Euro übersteigt (deutlich)
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