"Schnelligkeitsgrantiebetrag" ??
Noch nie gehört, auch nicht bei BVA, BAV und der Postbeamtenkrankenkasse/Beihilfe gefunden.
Und was es noch so tolle Tipps gibt! Ich bin PKV/Beihilfe seit über 50 Jahren, also auf diesem Gebiet "geschult und gestählt".
Diese ganzen Tricks mit Rechnungsaufteilungen, Zahlungszielgesprächen, Kostenvoranschlägen, Arztgesprächen usw. habe ich mir schnell abgewöhnt, ist nur nervige Bürokratie.
Ich zahle Rechnungen gleich und reiche sie irgendwann gesammelt bei PKV u. Beihilfe ein, kommen schon mal ein paar tausend € zusammen. Und bin nie enttäuscht worden. Mal zahlt die Beihilfe alles, mal die PKV, manchmal zahlen sogar beide alles😁
Widerspruch bei der Beihilfe (BAV) musst ich tatsächlich nur einmal einreichen - da hat die Augenklinik einen groben Schnitzer gemacht, wurde von der Beihilfe dann anstandslos sofort bezahlt (die PKV hat ohne meckern gleich alles bezahlt).
Und Wartezeiten? Über 4 - 8 Wochen rege ich mich gar nicht mehr auf.😁
Hoffentlich läuft es bei der Postbeamtenkrankenkasse genauso!