Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] [BW] Pauschale Behilfe o. Öffnungsaktion?(33J., gD, Kapitalerträge, o.Kind)
PiceaAbies:
Vielen Dank für die Antworten! Hilft mir auf jedenfall schon weiter!
@BennoBerghammer
Wahrscheinlich darf man hier keine Werbung machen, aber hast du eine Empfehlung für einen Berater (evtl. geht das per Privatnachricht)?
Ich hab schon ein paar gegoogelt, aber wenn du bereits gute Erfahrungen bei jemanden gemacht hast, wäre das eine sehr wertvolle Info.
@kdst
Danke für den Hinweis!
Saxum:
Als Beamter in die KVdR: Nein.
Um es kurz und knackig zu machen, § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V sagt "Nö".
Zu den Vorerkrankungen, egal ob man welche hat oder nicht, viele oder wenige, es empfehlt sich grundsätzlich immer möglichst anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherern zu durchführen. Anonym, weil dann bei der finalen Antragsstellung nicht angegeben werden muss, dass eine andere Krankenversicherung wen abgelehnt hatte. Jede Krankenversicherung bewertet die ein und gleiche Diagnose/Vorerkrankung tatsächlich ganz anderes als die nächste.
Zudem, wenn es auf die Öffnungsaktion hinausläuft, muss man dank der anonymen Risikovorabfrage sich nicht bei dem "ersten Versicherer" sich anmelden. Man kann dann "frei" wählen, weil manche andere Krankenversicherer mit Öffnungsaktion auch nicht unbedingt direkt automatisch die vollen 30% als Risikozuschlag erheben - wie beim "größten Krankenversicherer der Beamten". Die Grundtarife können sich auch differenzieren und daher bei dem einen etwas vorteilhafter sein als beim anderen (z.B. keine Begrenzung auf Heilmittelhöchstsätze des Bundes).
Die Grundtarife und die Beihilfe erstatten zusammen immer zu 100% auf dem Niveau der Beihilfeleistungen. Ein Beihilfeergänzungstarif ist nicht "überlebensnotwendig", dafür gibt es andere Lösungen die man sich selbst zusammenstellen kann oder es "anspart" (z.B. Restkosten für Zahnersatz nach Beihilfe und Grundtarif, Auslandskrankenversicherung via Automobilclub, Zweibettzimmer via Krankenhaustagegeld oder Zweibettzimmertarif ohne Privatarzt, etc.).
Zum Punkt "Zweibettzimmer", sollte es doch trotzdem auf die Öffnungsaktion hinauslaufen: Wenn die Beihilfe im jeweiligen Bundesland Wahlleistungen erstattet, dann hat man auch via Öffnungsaktion Anspruch auf den Tarif für Wahlleistungen.
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