Autor Thema: Steuerjahr 2025, Gehaltsrechner( Egal ob TVL oder TVÖD)  (Read 5943 times)

Gemini1980

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Guten Morgen zusammen,

ist es richtig, das in der Berechnung mit Steuerjahr 2025, weniger raus kommt als mit Steuerjahr 2024b?

Ja Steuerjahr 2025 ist nicht komplett durch, dass weiß ich. Für mich sieht es so aus, als wenn die Berechnung auf 2024 und nicht auf 2024b läuft. Bitte korrigiert mich wenn es trotzdem richtig ist ;-)

Gruß

Dnjl

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2024b ist nur für den Monat Dezember 2024 relevant, wo der zusätzliche Freibetrag komplett auf einen Monat gerechnet wird.

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/verbraucher/id_100515566/steuerentlastung-2024-mehr-netto-gehalt-fuer-arbeitnehmer-im-dezember.html

Gemini1980

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Ja das ist mir klar, 2024b ist ein höherer Grundfreibetrag als 2024. Rückwirkend zum 01.01.2024.
Somit muss ja 2025 ein höherer Grundfreibetrag als 2024b sein.
Allerdings zahlt man laut dem Gehaltsrechner mehr Steuern in 2025 als dann 2024.

Dnjl

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Das kann ich bei meiner Berechnung nicht beobachten.
Die Lohnsteuer sinkt durch den höheren Grundfreibetrag.
Die Krankenversicherung steigt dafür.

Welche Werte berechnest du? Vll können wir das dann besser nachvollziehen oder es ist eine bestimmte konstellation, die das falsch anzeigt.

Gemini1980

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Ich nehme den Rechner TVL 2024
EG 11 Stufe 4
Krankenkasse verändert sich nichts, Pflegeversicherung ändert sich nichts.
Ich ändere nur das Steuerjahr von 2024b auf 2025

Gemini1980

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Ich habe aber auch einfach eine beliebige EG genommen und auch da ist es so

Dnjl

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Achso meinst du das.
Ich hatte doch schon geschreiben:
Zitat
2024b ist nur für den Monat Dezember 2024 relevant, wo der zusätzliche Freibetrag komplett auf einen Monat gerechnet wird.

2024b ist daher besonders. Du kannst diesen Monat nicht mit beliebig anderen Monaten vergleichen, ohne die Besonderheit zu berücksichtigen.

Das zusätzliche Netto kommt daher, dass die nachträgliche Erhöhung des Freibetrages 2024 auf nur einen Monat angewendet wird und die, über das Jahr, zu viel gezahlte Steuer im Dezember ausgeglichen wird.
Nächstes Jahr geht alles wieder seinen "normalen" weg. Die zusätzliche Erhöhung des Grundfreibetrages um 312€ auf 12.096€ ist schon bekannt und wird jeden Monat im Jahr 2025 berücksichtigt, statt wie nun (ausnahmsweise) nur im Dezember.

2024 (ohne b) und 2025 sind auch nur bedingt vergleichbar. Ich gehe davon aus, dass im Rechner das Jahr 2024 noch mit dem alten Grundfreibetrag rechnet (Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege). Daher wird bei der Rechnung 2024 zu viel Lohnsteuer abgezogen.

sophia2005

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Achso meinst du das.
Ich hatte doch schon geschreiben:
Zitat
2024b ist nur für den Monat Dezember 2024 relevant, wo der zusätzliche Freibetrag komplett auf einen Monat gerechnet wird.
2024b ist daher besonders. Du kannst diesen Monat nicht mit beliebig anderen Monaten vergleichen, ohne die Besonderheit zu berücksichtigen.

Das zusätzliche Netto kommt daher, dass die nachträgliche Erhöhung des Freibetrages 2024 auf nur einen Monat angewendet wird und die, über das Jahr, zu viel gezahlte Steuer im Dezember ausgeglichen wird.
Nächstes Jahr geht alles wieder seinen "normalen" weg. Die zusätzliche Erhöhung des Grundfreibetrages um 312€ auf 12.096€ ist schon bekannt und wird jeden Monat im Jahr 2025 berücksichtigt, statt wie nun (ausnahmsweise) nur im Dezember.

2024 (ohne b) und 2025 sind auch nur bedingt vergleichbar. Ich gehe davon aus, dass im Rechner das Jahr 2024 noch mit dem alten Grundfreibetrag rechnet (Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege). Daher wird bei der Rechnung 2024 zu viel Lohnsteuer abgezogen.
Könnte es sein, dass die Berechnung für 2024 im Besoldungsrechner noch nicht an die nachträgliche Erhöhung des Grundfreibetrags angepasst wurde, und wenn ja, wann wäre eine Aktualisierung zu erwarten?

Pautsmith

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2024b ist nur für den Monat Dezember 2024 relevant, wo der zusätzliche Freibetrag komplett auf einen Monat gerechnet wird.

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/verbraucher/id_100515566/steuerentlastung-2024-mehr-netto-gehalt-fuer-arbeitnehmer-im-dezember.html
Ich finde, dass das Lesen der Links oben ausreichend ist.