Autor Thema: [NI] Erfahrungsstufe  (Read 1852 times)

Rike1984

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[NI] Erfahrungsstufe
« am: 19.12.2024 20:20 »
Hallo zusammen!

Oftmals holt einen die Zeit ja ein...

Ich bin seit dem 01.10.2024 bei einem neuen Dienstherrn in NI tätig. Dort geht es jetzt um die Zuordnung bzw. der Beginn einer neuen Erfahrungsstufe. Letztmaliger Wechsel von Erfahrungsstufe 7 auf 8 fand im Januar 2022 statt. Hatte jetzt eigentlich zum Januar mit Stufe 9 gerechnet. Diese soll mir aber erst zum April gewährt werden.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich war damals Anwärterin / Beamte auf Widerruf. Wurde dann zunächst im Beschäftigtenverhältnis übernommen. Seit dem 01.04.2008 wieder verbeamtet.

Erfahrungsstufe wurde damals wohl nach dem Besoldungsdienstalter bestimmt (bei mir auf den 01.01.2005 festgelegt). Nach meiner Berechnung sind die für die nächste Erfahrungsstufe zurückzulegenden Zeiten damit um. Der neue Dienstherr argumentiert, dass ich damals zum April wieder verbeamtet wurde und daher auf den April abzustellen ist.

Was ist denn nun richtig? Ich habe wirklich keine Ahnung und bitte um Erhellung meines Geistes.

Vielen Dank!
« Last Edit: 21.12.2024 21:07 von Admin »

Tyrion

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Antw:NI - Erfahrungsstufe
« Antwort #1 am: 20.12.2024 07:50 »
Bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn, der in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) fällt, wird die Erfahrungsstufe nach dem NBesG festgesetzt. Die Erfahrungsstufe eines vorherigen Dienstherrn, der das NBesG nicht angewandt hat, wird nicht übernommen.

Boßler

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Antw:NI - Erfahrungsstufe
« Antwort #2 am: 20.12.2024 09:46 »
Hallo Rike 1984,

dieses Urteil vom OVG Niedersachsen dürte dir ausreichende Informationen geben:

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/ffcfd7fb-43fc-44d5-8515-0451106b2668


Rike1984

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Antw:NI - Erfahrungsstufe
« Antwort #3 am: 20.12.2024 11:04 »
Bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn, der in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) fällt, wird die Erfahrungsstufe nach dem NBesG festgesetzt. Die Erfahrungsstufe eines vorherigen Dienstherrn, der das NBesG nicht angewandt hat, wird nicht übernommen.

Der Wechsel fand innerhalb Niedersachsens statt.

Rike1984

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Antw:NI - Erfahrungsstufe
« Antwort #4 am: 20.12.2024 12:00 »
Hallo Rike 1984,

dieses Urteil vom OVG Niedersachsen dürte dir ausreichende Informationen geben:

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/ffcfd7fb-43fc-44d5-8515-0451106b2668

Ich weiß nicht so recht, ob ich das Urteil richtig interpretiert habe... Stehe wohl auf dem Schlauch :-(

Anders als im dortigen Fall wurde bei mir die Erfahrungsstufe durch das Besoldungsdienstalter schon festgelegt. Jetzt wird ja auf den Ernennungszeitpunkt als Beginn für die Erfahrungsstufe abgestellt (wäre bei mir entsprechend der 01.04.). Aber ich müsste doch eigentlich als "Bestandsbeamte" dann übergeleitet worden sein? Also wenn es 2011 diese "Umschlüsselungen" gegeben hat, hätte mir das doch mitgeteilt werden müssen!?

Lese jedenfalls raus, dass es bei mir der Januar sein müsste (Wunsch ist Vater des Gedankens...)

Matze1986

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Antw:NI - Erfahrungsstufe
« Antwort #5 am: 20.12.2024 12:03 »
Sie wurden am 01.04. neu verbeamtet, d.h. es wurde ein "neues" Dienstverhältnis begründet. Da ist dann nichts mit Überleitung. Zählt wie eine Neueinstellung. Daher ist die Annahme des 01.04. korrekt.

Rike1984

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Antw:NI - Erfahrungsstufe
« Antwort #6 am: 20.12.2024 12:18 »
Aber am 01.04.2008. Das ist doch zeitlich vor der Überleitung von 2011? Oder kommt es darauf nicht an?

Und im Rahmen dieser damaligen "Neueinstellung" wurde das Besoldungsdienstalter ja festgelegt auf den 01.01.2005.

Seitdem liefen die Erfahrungsstufen wie ein Schweizer Uhrwerk.

Jetzt wurde ich innerhalb Niedersachsens versetzt und die Frage der Erfahrungsstufe taucht erstmals auf.

Tyrion

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Antw:NI - Erfahrungsstufe
« Antwort #7 am: 20.12.2024 15:23 »
Nach dem Durchführungshinweis 1.1 zu § 25 Abs. 1 NBesG ist bei Dienstherrenwechseln innerhalb Niedersachsens die von dem ersten niedersächsischen Dienstherrn erfolgte Erfahrungsstufenfestsetzung von nachfolgenden Dienstherren zu übernehmen:

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/2718dcf3-c826-363a-bf5d-0556cde085fe

Dies sollte auch der Fall sein, wenn die Erfahrungsstufe bei dem früheren Dienstherrn auf einer Überleitung des Besoldungsdienstalters zum 01.09.2011 in das Erfahrungsstufensystem beruht.