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Datenschutzvergehen?
Schokokeks:
Ist das die gleiche SGL, die höherwertige Aufgaben zurückhält, damit Du nicht in die 9a kommst?
Daher nochmal meine Frage, da hier ja von Dir die Frage nach einer Abmahnung kam:
Was hat man an verschlüsselten Kalendereinträgen eines/einer Vorgesetzten zu suchen, wenn ein geteilter Kalender in der Regel zur besseren Terminkoordinierung genutzt wird?
Nicht dass es hier noch zu einer Täter-Täter-Umkehr kommt...
wakesys:
Äpfel und Birnen...I like! Aber nein, da muss ich Sie leider enttäuschen, es handelt sich um eine andere Sachgebietsleitung.
Nochmal für Schwerverständliche: Die Kalender sind öffentlich einsehbar. Ruft man sie auf, sieht man sofort jegliche Termine, Namen und Inhalte. Wenn sich Krankheitsdaten mit verschlüsselten Terminen decken, wirft das Fragen auf. Wenn man unverschlüsselte Termine sieht wo "Krankmeldung xy" drinsteht, ist die Frage spätestens dann beantwortet. Warum man Kalender aufruft? Ganz einfach: um dem Bürger mitzuteilen, wann der Sachbearbeiter wieder im Haus ist.
Die Regel ist hier wohl nicht zutreffend.
Kennen wir uns persönlich? Nicht dass man noch meinen könnte Sie seien respektlos..
MoinMoin:
Wie wäre es den SGL mitzuteilen, dass
a) diese Informationen nicht im öffentlichen Kalender sich bar sein dürfen
b) eine reine Erfassung der Abwesenheit für seine Aufgaben ausreichend ist
c) er den Hinweis abwesend weil krank löschen muss
Ob das Notieren direkt abmahnwürdig ist bezweifle ich, da es oben besagt mildere Mittel gibt.
SimsiBumbu:
--- Zitat von: wakesys am 16.12.2024 15:55 ---Wenn man unverschlüsselte Termine sieht wo "Krankmeldung xy" drinsteht, ist die Frage spätestens dann beantwortet. Warum man Kalender aufruft? Ganz einfach: um dem Bürger mitzuteilen, wann der Sachbearbeiter wieder im Haus ist.
--- End quote ---
Vielleicht steht das im Kalender der SGL, damit Sie und Ihre Kollegen dem Bürger mitteilen können, dass der erkrankte Sachbearbeiter gerade nicht im Haus / erreichbar ist, aber voraussichtlich ab XX.XX.XXXX wieder da ist. Dem Bürger wird natürlich nicht gesagt, dass der Sachbearbeiter krank ist.
In einem kollegialen Team, wenn auch sicher nicht 100% datenschutzkonform, sollte das ohnehin kein Problem sein. Man weiß ja, ob der Kollege Urlaub hat, ob er gleitet oder ob er krank ist.
UNameIT:
--- Zitat von: wakesys am 16.12.2024 13:33 ---Hallo zusammen,
eine Sachgebietsleitung tracked im eigenen Outlookkalender die Krankheitstage der Mitarbeiter. Teilweise sind die Kalendereinträge verschlüsselt, teilweise komplett einsehbar sodass man weiß, wer wann für wie lange krank war. Wie viele Mitarbeitende Zugriff auf den Outlookkalender haben ist nicht bekannt, jedoch gibt es mind. einen normalen Mitarbeiter (keine Führungsposition o.ä.) die diese Einträge einsehen und lesen kann. Verstößt das nicht gegen die DSGVO? Krankheitsdaten sind besonders sensible Daten. Keiner der Betroffenen hat sein Einverständnis gegeben, dass diese persönlichen Daten (außerhalb der Personalabteiung) statistisch erhoben werden dürfen.
Wäre es rechtmäßig und angebracht die Sachgebietsleitung abzumahnen?
Wie seht Ihr das?
--- End quote ---
Einfachste Lösung: Euren Datenschutzbeauftragten um seine Meinung zu dem Thema bitten.
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