Autor Thema: Datenschutzvergehen?  (Read 3262 times)

MoinMoin

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Antw:Datenschutzvergehen?
« Antwort #15 am: 16.12.2024 21:39 »
Das DS Vergehen ist da dann zunächst das öffentlich zugänglich machen, der Information, die man rechtmäßig erhalten hat, oder?
Oder darf ein SGL, die Info, die er bekommen hat, dass der AN bis voraussichtlich zum Tag X AU ist nicht speichern?
Dann dürften diverse DVs obsolet sein, die einen auffordern, dass man sich beim PA und SGL AU meldet.

clarion

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Antw:Datenschutzvergehen?
« Antwort #16 am: 16.12.2024 23:00 »
Der direkte Vorgesetzte muss doch in der Lage sein,  die die Vertretung zu regeln. Der Vorgesetzte darf diese Information aber nicht in einem betriebsöffentlichen Ort speichern.

Schmitti

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Antw:Datenschutzvergehen?
« Antwort #17 am: 17.12.2024 09:50 »
alle Kalender innerhalb eines Teams sind einsehbar.
Das heißt aber auch, alle Eintragungen sind für jeden innerhalb des Teams einsehbar? Hat man daneben die Möglichkeit, "private" Termine (i.S.v. nicht einsehbar für andere) in einen Kalender einzutragen? Und hat man alle Beteiligten auf die Möglichkeiten und Hintergründe dieser Kalenderführung hingewiesen? Und was sagen die Ebenen oberhalb der Sachgebietsleitung dazu? Das Problem dürfte innerhalb der Behörde grundsätzlich nicht nur die eine Gruppe betreffen.

Würde ich in einem solchen Kalender lesen "XY krank bis zum ZZ.ZZ.ZZZZ" bzw. einen entsprechenden Kalendereintrag "XY Krank" über diese Zeit, wäre mir das solange egal, wie dieser Zeitraum noch andauert. Die Gründe, weshalb jemand fehlt, sind in der Arbeitswelt so umschrieben, transparent und vorgeplant, dass eigentlich nur noch "Krank" übrig bleibt, wenn jemand von heute auf morgen ausfällt. Das merken die Kollegen, da braucht keiner nen Kalender für.
Ansatzpunkt für Datenschutz und sonstige Meckerei wären die Zeiträume, die vergangen sind und eine "Krankenhistorie" für einzelne Mitarbeiter nachvollziehbar erkennen lassen. Das wären dann Daten, die nicht mehr für jeden mit halbwegs Grips in der Birne eh problemlos nachvollziehbar sind, sondern das, was man früher mal unter richtigem Datenschutz verstanden hat.

Flying

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Antw:Datenschutzvergehen?
« Antwort #18 am: 17.12.2024 15:17 »
Hallo zusammen,

eine Sachgebietsleitung tracked im eigenen Outlookkalender die Krankheitstage der Mitarbeiter. Teilweise sind die Kalendereinträge verschlüsselt, teilweise komplett einsehbar sodass man weiß, wer wann für wie lange krank war. Wie viele Mitarbeitende Zugriff auf den Outlookkalender haben ist nicht bekannt, jedoch gibt es mind. einen normalen Mitarbeiter (keine Führungsposition o.ä.) die diese Einträge einsehen und lesen kann. Verstößt das nicht gegen die DSGVO? Krankheitsdaten sind besonders sensible Daten. Keiner der Betroffenen hat sein Einverständnis gegeben, dass diese persönlichen Daten (außerhalb der Personalabteiung) statistisch erhoben werden dürfen.

Wäre es rechtmäßig und angebracht die Sachgebietsleitung abzumahnen?

Wie seht Ihr das?

Ist doch nett, dass du dann gleich weißt, dass du dem Bürger mitteilen kannst, dass Person X/Y nicht vor Ort ist.
Wird doch innerhalb eines Team ohnehin bekannt wer wie lange krank ist..