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Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
Stempelritter:
--- Zitat von: conny111 am 18.12.2024 23:13 ---wenn ich aber die Anerkennung der Vordienstzeiten beantragen würde, erginge ein Bescheid, der verbindlich wäre. Also welche Zeiten ruhegehaltsfähig sind und welche nicht.
--- End quote ---
Gemeint ist wohl eine Vorwegentscheidung über die Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten nach § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG. Ja, dazu ergeht auf Antrag des Beamten ein verbindlicher Bescheid, allerdings "unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage". Das bedeutet, der Bescheid ist nur insofern verbindlich, wenn sich die Rechtslage nicht mehr ändert. Mindestens nicht mehr bis zum Eintritt in den Ruhestand, idealerweise nicht mehr bis zu deinem Tod.
Du kannst dich also NICHT darauf verlassen, dass alles so kommen wird, wie es im Bescheid geschrieben steht. Du kannst aber anhand des Bescheids schon heute Fehleinschätzungen deinerseits (oder amtsseitige) erkennen und durch Widerspruch bzw. Klage angreifen bzw. dein Leben entsprechend frühzeitig neu ausrichten. Aber auch wenn du heute juristisch obsiegst gilt, dass sich die Rechtslage noch ändern kann und deine frühe Errungenschaft hinfällig werden kann. Daher die Frage: Wozu willst du die Info? ;)
conny111:
Ich habe die Versorgungsauskunft beantragt, um in etwa meine zukünftige Pension abschätzen zu können und um planen zu können, zu welchem Zeitpunkt der Pensionsantritt angestrebt werden kann. Aber darum ging es mir jetzt nicht. Ich habe nicht verstanden, warum welche Zeiten nicht als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Da ich seit fast 35 Jahren durchgehend im öffentlichen Dienst tätig war, war ich eigentlich davon ausgegangen, dass sämtliche Zeiten ruhegehaltsfähig sind.
Stempelritter:
Ohne Akteneinsicht zu deinem Einzelfall ist keine Aussage möglich. Wenn du der Meinung bist, dass Zeiten anerkannt werden müssten, die nicht anerkannt wurden, dann solltest du dagegen Rechtsmittel einlegen.
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