Der Stellenplan gibt dies nicht her.
Dann darf die Arbeit auch nicht verteilt werden, denn Tarifrecht bricht Stellenplan.
Ein Arbeitsgericht interessiert sich nicht für Stellenpläne, dass ist Beamtengedöns.
Wenn da bei euch jemand freiwillig für weniger Geld arbeitet, als ihm tariflich zusteht, dann kann man das machen.
Wenn da aber ein Amtsleiter illegal mehr Geld an einzelne verteilt, als denen zusteht, dann ist das Veruntreuung öffentlicher Mittel.
Wenn die Person allerdings EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hat und nicht nach EG11 bezahlt wird und der Amtsleiter über diesen Winkelzug die korrekte Bezahlung erreichen will, dann ist es natürlich keine Veruntreuung.
Allerdings dürfte eine Personaler, der sich auf die Stelle bewirbt wegen Bestenauslese die Stelle auch bekommen müssen, da kann sich der Amtsleiter gehackt legen.