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Stellenausschreibung intern viele Unklarheiten

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Bubi11:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.12.2024 10:40 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 20.12.2024 10:24 ---
--- Zitat von: Schokokeks am 20.12.2024 09:34 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 07:52 ---... Die Ausschreibung passt auf drei Mitarbeiter ...

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Nur interessehalber, Du bist einer dieser drei infrage kommenden Personen?

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Ja das bin ich. Aber auch andere sind ziemlich sauer über diese Vorgehensweise.
Der Mitarbeiter in der EDV Abteilung kann im Grunde auch nichts dafür. Wahrscheinlich würde das jeder andere auch annehmen aber der ist halt jetzt auch in der Belegschaft unten durch. Es gibt halt nicht wirklich triftige Gründe warum der eine höhere EG erhalten soll. Klar er ist gut und lange dabei aber das sind andere auch. Im Grunde macht er nicht viel andere Tätigkeiten wie seine Kollegen. Aber der Amtsleiter hält halt sehr viel von ihm persönlich.

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Wenn der Amtsleiter nach wünsch dir was verfährt und damit geltendes Tarifrecht verletzt und Gelder veruntreut (also einen Menschen der 9er Tätigkeiten ausübt 11er Entgelt gibt), dann muss man das melden und er kriegt eine Klage an den Hals.
Wo ist da das Problem, kann man anonym machen

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Du hast natürlich mit deinen Ausführungen absolut recht. Das wissen wir auch aber bei uns drehen die Uhren etwas anders. Es gibt keine schriftlichen Stellenbeschreibungen bei uns. Also zumindest im Verwaltungsbereich gibt es für keine Stelle eine Stellenbeschreibung.
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage traut sich bislang keiner zu wegen der evtl. Folgen für das weitere Zusammenarbeiten. Wie soll man eine solche Klage anonym machen und vor allem wie beweist man das dann? Wir müssten doch sicherlich dann beweise für das Vergehen vorliegen.
Und auf dem Papier ist doch alles in Ordnung für ihn.
Der Mitarbeiter ist dann Stv. Leiter Personalabteilung aber inter macht er diese Tätigkeit nicht. Kommen dann Zivilfahnder und schauen sich seine tägliche Arbeit an?
Ich denke das wird nicht so einfach zu beweisen sein ohne andere Mitarbeiter zu befragen.

MaLa:
Ausserdem kann euch keiner verbieten euch auch auf die Stelle zu bewerben. Sofern dann immernoch der IT'ler die Stelle bekommt, steht es euch frei eine Konkurentenklage anzustoßen.

MaLa:

--- Zitat ---Du hast natürlich mit deinen Ausführungen absolut recht. Das wissen wir auch aber bei uns drehen die Uhren etwas anders. Es gibt keine schriftlichen Stellenbeschreibungen bei uns. Also zumindest im Verwaltungsbereich gibt es für keine Stelle eine Stellenbeschreibung.
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Wie kommt dein AG denn seiner Nachweispflicht nach dem NachwG nach?

MoinMoin:

--- Zitat von: MaLa am 20.12.2024 11:14 ---
--- Zitat ---Du hast natürlich mit deinen Ausführungen absolut recht. Das wissen wir auch aber bei uns drehen die Uhren etwas anders. Es gibt keine schriftlichen Stellenbeschreibungen bei uns. Also zumindest im Verwaltungsbereich gibt es für keine Stelle eine Stellenbeschreibung.
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Wie kommt dein AG denn seiner Nachweispflicht nach dem NachwG nach?

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Entweder gar nicht oder Mitarbeiter in der EDV, Personalstelle, ... reicht dafür ja aus, hilft also nicht wirklich.

Bubi11:
Hallo nochmal und gutes neues Jahr.
Ich melde mich mal mit dem Zwischenstand aktuell.
Die Bewerbungsfrist ist nun abgelaufen und es haben sich insgesamt 10 Mitarbeiter Intern auf die Stelle beworben und zwei extern (Obwohl die Stelle nur intern ausgeschrieben war).
Dabei ist eine Bewerbung (Aktueller Mitarbeiter) die alle Voraussetzungen hat und auch noch schwerbehindert. Somit wird es ohnehin vermutlich unmöglich der vorgesehenen Person die Stelle zu geben. Naja Mal abwarten wir vermuten nun das das Bewerbungsverfahren abgebrochen wird. Aber man weiß nie ich melde mich wieder.

VG

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