... Die Ausschreibung passt auf drei Mitarbeiter ...
Nur interessehalber, Du bist einer dieser drei infrage kommenden Personen?
Ja das bin ich. Aber auch andere sind ziemlich sauer über diese Vorgehensweise.
Der Mitarbeiter in der EDV Abteilung kann im Grunde auch nichts dafür. Wahrscheinlich würde das jeder andere auch annehmen aber der ist halt jetzt auch in der Belegschaft unten durch. Es gibt halt nicht wirklich triftige Gründe warum der eine höhere EG erhalten soll. Klar er ist gut und lange dabei aber das sind andere auch. Im Grunde macht er nicht viel andere Tätigkeiten wie seine Kollegen. Aber der Amtsleiter hält halt sehr viel von ihm persönlich.
Wenn der Amtsleiter nach wünsch dir was verfährt und damit geltendes Tarifrecht verletzt und Gelder veruntreut (also einen Menschen der 9er Tätigkeiten ausübt 11er Entgelt gibt), dann muss man das melden und er kriegt eine Klage an den Hals.
Wo ist da das Problem, kann man anonym machen
Du hast natürlich mit deinen Ausführungen absolut recht. Das wissen wir auch aber bei uns drehen die Uhren etwas anders. Es gibt keine schriftlichen Stellenbeschreibungen bei uns. Also zumindest im Verwaltungsbereich gibt es für keine Stelle eine Stellenbeschreibung.
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage traut sich bislang keiner zu wegen der evtl. Folgen für das weitere Zusammenarbeiten. Wie soll man eine solche Klage anonym machen und vor allem wie beweist man das dann? Wir müssten doch sicherlich dann beweise für das Vergehen vorliegen.
Und auf dem Papier ist doch alles in Ordnung für ihn.
Der Mitarbeiter ist dann Stv. Leiter Personalabteilung aber inter macht er diese Tätigkeit nicht. Kommen dann Zivilfahnder und schauen sich seine tägliche Arbeit an?
Ich denke das wird nicht so einfach zu beweisen sein ohne andere Mitarbeiter zu befragen.