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Homeoffice Ausstattung

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MittererJ:
Hallo zusammen,

unsere Amtsleitung hat sich das Ziel gesetzt das aktuell angebotene Homeoffice drastisch zu reduzieren.
Nach aktuellen Stand dürfen nur noch Mitarbeiter im Homeoffice Arbeiten welche eine bestimmte Entfernung zur Dienststelle erfüllen.

Einige Mitarbeiter haben sich aufgrund alter Vorgaben für das Homeoffice eine gesondere Ausstattung wie Beispielsweise einen Höhenverstellbaren Schreibtisch erworben.
Unseren Kollegium stellt sich hier nun die Frage ob diese Kollengen einen Ersatzanspruch haben.
Weiß hier jemand vielleicht mehr zu dieser Ausgangssituation?
Danke schon einmal für alles.

Organisator:
Wenn es hierzu keine Regelungen, wie z.B. eine Dienstvereinbarung gibt, hat der AN keine Anspruche gegen den AG, wenn hier z.B. die Übernahme von Kosten für privat beschaffte Büroausstattung gemeint ist.

Schmitti:

--- Zitat von: MittererJ am 18.12.2024 09:24 ---Weiß hier jemand vielleicht mehr zu dieser Ausgangssituation?
--- End quote ---
Aus Berufs- und Lebenerfahrung heraus: Klassischer Fall einer Frage, die man klärt, bevor man sich selber irgendwelche Büroausstattung kauft. Ansonsten ist hinterher eben Schulterzucken angesagt. Alternativ, wenn das HomeOffice so wichtig war und ist, wechselt man eben zu einem Arbeitgeber, der noch nicht bemerkt hat dass HomeOffice nicht die Lösung für alles ist. Noch gibt es davon ja genug.

Sjuda:
Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema? Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht, allerdings können durch Tarifvertrag (scheidet aus) oder Dienstvereinbarungen Regelungen getroffen werden. Vor diesem Hintergrund könnte es möglicherweise problematisch sein, wenn die Amtsleitung einseitig Vorgaben macht oder Einschränkungen vornimmt. Besteht keine Dienstvereinbarung zu diesem Thema, sehe ich keine Grundlage, um gegen die neuen Weisungen vorzugehen. Ich sehe auch keine Grundlage für Ersatzansprüche. Den Mitarbeitern müsste klar sein, dass die Homeoffice-Regelungen ohne Dienstvereinbarung jederzeit und bei bestehen einer solchen zum Ende der vereinbarten Laufzeit wegfallen könnten.

TrexLittleArms:
Ersatzansprüche für persönliche Austattung wird aufgrund einer wahrscheinlich fehlenden Vereinbarung schwer zu begründen sein.

Geerell wäre aber ein Ansatzpunkt hinsichtlich der angesprochenen Bedingung - nur HO ab einer bestimmten Entfernung - auf das Thema Gleichberechtigung hinzuweisen.
Mit welcher Aussage geht der AG da ins Rennen, bzw. was ist seine Argumentationsgrundlage?
ier würde ich den PR mit ins Boot holen und auf eine passende DA hinarbeiten

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