Hallo,
bei uns ist der Zahllauf immer so kurz nach Mitte des Monats, also dann kann nichts mehr verbucht werden und die Zahlungen sind eingeleitet. Wenn hier der Anspruch erst am 15.12. erhoben wurde, könnte sein, dass durch Urlaub dieser nicht mehr geprüft werden konnte. Jetzt könnte man also auf den nächsten Zahllauf Mitte Januar (Ergebnis Ende Januar) warten oder eine manuelle Zahlung verlassen,da weiß ich allerdings nicht, ob da ein Rechtanspruch darauf beseteht. Ob sich das lohnt, weil wahrscheinlich eh erst nächste Woche wieder Vollbetrieb herrscht, muss man dann auch noch überlegen.
CU Frank