Hallo,
ich bräuchte mal wieder Eure Unterstützung.
Da ich leider immer noch sehr unglücklich in meiner Tätigkeit bin (siehe Beitrag vom 11.07.2023) möchte ich wieder zu meiner alten Stelle zurückkehren.
Tätigkeitsbeginn war 07.2019 mit EG 9b Stufe 2
seit 07.2021 9b Stufe 3
Zum 01.03.2023 bin ich versetzt worden mit Höhergruppierung auf E10 Stufe 2. Zum 01.03.2025 werde ich aufgrund der Überarbeitung der Stellenbeschreibung auf E 11 neu eingestuft und die Stufe erhöht sich regulär auf Stufe 3.
Da Geld wichtig aber nicht alles ist und dies aktuell das einzige Argument für meine derzeitige Tätigkeit ist, überlege nun zu meiner alten Stelle in EG 9b zurückzukehren.
Ab 01.07.2024 wäre ich ja ohne den Stellenwechsel in Stufe 4 gekommen.
Wann ich zu meiner alten Stelle zurückkehren kann ist noch offen, soll aber in 2025 passieren. Um dann entsprechend verhandeln zu können ist meine Frage ob ich bei einer Versetzung auch die Stufe verhandeln könnte oder ob das nur bei einer quasi Neueinstellung möglich ist. Alternativen wären Stufenlaufzeitverkürzung oder Zulage nach §16 oder?
Argumente für eine höhere Stufe hätte ich aus meiner Sicht einige, es geht mir nur darum was der TVL bzw. die Personalabteilung an Spielraum hat bzw. wie die beste Vorgehensweise meinerseits aus Eurer Sicht ist.
Vielen Dank für Euren Input.